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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
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 Betreff des Beitrags: Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
 Beitrag Verfasst: 23.02.2010, 19:06 
Stammzellenforscher/in
Stammzellenforscher/in
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Registriert: 28.09.2009, 20:48
Beiträge: 684
Hallo erstmal!
Hab mich beim Prohaska erkundigt, weil ich Chemisch Rechnen I wahrscheinlich net schaffen werde, was die Konsequenzen sind. Folgendes kam als Antwort:

[...für die LVA gibt es keine Prüfung, sondern sie wird nur durch die HÜ
Punkte bewertet.
Wenn Sie die LVA schaffen, bekommen Sie die Laborprüfung 'chemisch
Rechnen' angerechnet. Diese Laborprüfung ist keine LVA Prüfung sondern
eine Laborprüfung, diese ist aber Voraussetzung, dass Sie in den Übungen
praktisch arbeiten dürfen (comprende?). Die LVA Chemisch Rechnen kann
NICHT als Voraussetzung für das Labor dienen, da es sich 'nur' um ein
Wahlfach handelt und wir somit die Studierenden quasi zwingen würden,
ein Wahlfach zu machen, was somit indirekt ein Pflichtfach wäre, was
rechtlich nicht geht!

Wenn Sie die LVA nicht schaffen, bekommen sie nota bene die
Laborprüfung NICHT angerechnet.

Damit Sie aber im Labor zum praktischen Arbeiten beginnen können,
benötigen Sie die Laborprüfung. So: diese ist eine schriftliche
Prüfung. Eine Laborprüfung kann aber im Sekretariat nicht im BOKU
oline System angelegt werden, somit wird diese als Prüfung zur LVA
771118 geführt (aus organisatorischen Gründen.... s. Text). Wenn Sie
diese schriftliche Prüfung schaffen, haben Sie damit die Laborprüfung
geschafft und können im Labor arbeiten! Sie bekommen aber kein LVA
Zeugnis 771118. Nun, da die Prüfung aber aus 'organisatorischen Gründen'
unter 771118 läuft, können Sie berechtigterweise kommen und ein LVA
Zeugnis einfordern! Damit das nicht automatisch passiert, gibt es eine
zusätzliche mündliche Prüfung, damit Sie somit auch die Möglichkeit
haben, ein LVA Zeugnis zu erlangen.

OK? Ist nicht ganz einfach, aber letztendlich zu verstehen.

Das heisst (in kurz):

Sie können nun die LVA im WS 2010/11 wiederholen und bekommen somit ein
771118 LVA Zeugnis (und damit die Laborrüfung angerechnet)

Sie können eine schriftliche Prüfung machen und bekommen somit die
Laborprüfung angerechnet (Termine werden noch bekanntgegeben).

Sie können eine schriftliche Prüfung UND eine mündliche Prüfung machen
und bekommen somit sowohl die Laborprüfung als auch ein 771118 LVA
Zeugnis.
Sie können eine schriftliche Prüfung machen (und bekommen somit die
Laborprüfung) und aus Wissensdurst im WS 2010/11 die LVA 771118 noch
einmal machen (und bekommen somit ein LVA Zeugnis für 771118)

...oder alle beliebigen Kombinationen....]


So. Erstens: MUSS ich die LVA jetzt wiederholen oder nicht?
Zweitens: Was ist denn bitte diese ominöse Laborprüfung? Hat die etwas mit der Einf. in die Chemie-UE Prüfung zu tun?
Weil praktisch im Labor haben wir ja schon gearbeitet, ohne diese ominöse Prüfung.... O_o

Mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
 Beitrag Verfasst: 23.02.2010, 19:46 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 16.09.2008, 11:46
Beiträge: 17
Aaaalso: NEIN, du musst die LVA nicht noch einmal machen. Das wäre nur eine Chance gewesen, dass du dir die „Laborprüfung“ (= Vorraussetzung für die Analytischen Chemie-Sachen, glaub ich, bei der du Rechnungen, die du dann in Zukunft im Labor brauchst, schaffen musst.) erspart hättest. Prinzipiell hättest du ja gar nicht Chemisches Rechnen belegen müssen, aber die meisten ziehen HÜ-machen einer schriftlichen Prüfung eben vor. (und nebenbei bekommt man eben auch noch die LVA als Wahlfach angerechnet, sofern man sie halt schafft…).
So:
1.du wartest jetzt entweder bis schriftliche Prüfungstermine für Chemisch Rechnen online sind -> das ist dann diese ominöse Laborprüfung, die du BRAUCHST.

2.Oder du machst die ganze LVA + HÜ s nächstes Jahr/Semester (je nach Angebot) noch mal und schaffst sie auf anhieb -> ergibt bestandene Laborprüfung + 1 ECTS (oder so) für das Wahlfach Chemisches Rechnen. (naja, eher doofe Lösung…Außer du hast absolut keine Eile mit dem Chemiezeugs voranzukommen…)
Das wären mal die Möglichkeiten dein Grundbedürfnis nach der vorrausgesetzten Laborprüfung zu stillen.

ZUSÄTZLICH kannst du jetzt, falls du dich für Variante 1 entschließt, noch eine mündliche Prüfung ablegen , wenn du unbedingt ein Zeugnis für die LVA Chemisches Rechnen haben möchtest. Das brauchst du aber nicht, weils ja ein Wahlfach ist.

Der Punkt ist halt, wenn du irgendwo liest, dass LVA 771.118 Vorraussetzung für irgendwas ist, dann geht’s eigentlich um diese schriftliche Prüfung (, die eben in diesem speziellen Bonuspackage vom Prohaska – mach deine Hausübung ordentlich und du bekommst eine Prüfung und ein Wahlfach angerechnet- inkludiert gewesen wäre, aber eben auch einzeln zu haben ist.)
Eigentlich hat da Prohaska das alles eh sehr schön erklärt. I hoff, dass ich das jetz noch mehr vereinfachen hab können, dass es jetzt endgültig verständlich ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
 Beitrag Verfasst: 23.02.2010, 22:26 
Stammzellenforscher/in
Stammzellenforscher/in
LBT User Foto

Registriert: 28.09.2009, 20:48
Beiträge: 684
Danke dir, jetzt raff ichs. xD
Hm, ich denke, ich werde es auf eine schriftliche Prüfung rauslaufen lassen (also Variante 1)... Kann man zu dieser auch nur 3x antreten wie bei ner VO-Prüfung? Nur um sicher zu gehen, weil da wirds dann richtig heikel.

Ich weiß nämlich noch nicht einmal, ob ich die Chemie im 2. Semster überhaupt machen kann, weil ich die Einf.UE-Prüfung noch immer nicht habe... -_-'
Da gibts jetzt nen letzten Termin. Falls ich den ebenfalls vergeigen sollte => Variante 2 winkt. :D

Danke nochmal!


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 Betreff des Beitrags: Re: Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
 Beitrag Verfasst: 21.05.2010, 11:50 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 28.07.2009, 16:38
Beiträge: 61
Danke euch beiden, ich hatte auch ein Problem mit Chem. Rechnen und hab mich nicht ausgekannt. Jetzt bin ich sehr erleichtert, dass ich keine mündliche Prüfung machen muss, um die Instrumentellen Übungen nächstes Semester machen zu können. 1 ECTS ist sowieso NICHTS, da lohnt sich kein weiterer Aufwand^^ und die schriftliche Prüfung ist auch nicht schlimm, wenn man sich die HÜ-Beispiele (gut) anschaut. (Die gibt er 1:1!)
Lg


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 Betreff des Beitrags: Re: Vllt eine ganz blöde Frage, bitte um Aufklärung!
 Beitrag Verfasst: 21.05.2010, 22:37 
Stammzellenforscher/in
Stammzellenforscher/in
LBT User Foto

Registriert: 28.09.2009, 20:48
Beiträge: 684
Annwann hat geschrieben:
...wenn man sich die HÜ-Beispiele (gut) anschaut. (Die gibt er 1:1!)
Lg



Ähhh, wirklich!!!??? Er gibt zu den Prüfungen nur die HÜ-Beispiele!?!?!?
Wenn das stimmt, wäre das ja mal geil... xD

Wenn's nicht stimmt, ich hatte sowieso vor, die LVA zu wiederholen. Nächstes Semester kann ich mich nur auf Chemie konzentrieren, da hab ich wesentlich bessere Voraussetzungen als am Anfang meines Studiums. Hurray!

Mfg


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