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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Auslegung der Änderung des UG /Abschaffung - Studienbeiträge
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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Auslegung der Änderung des UG /Abschaffung - Studienbeiträge
 Beitrag Verfasst: 28.10.2008, 15:07 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 03.03.2008, 09:12
Beiträge: 57
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Beiliegend findet ihr die genaue Auslegung des Bundesministeriums zur Änderung des Universitätsgesetztes 2002 (u.a. Fall der Studienbeiträge). Es wird genau aufgeschlüsselt wer Studienbeiträge zu bezahlen hat, bzw. wer befreit wurde.

Liebe Grüße,
Wolfgang


Dateianhänge:
Information UG-Novelle.pdf [69.49 KiB]
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_________________

Wolfgang Grenzfurtner


2.stellv. Vorsitzender ÖH BOKU


wolfgang.grenzfurtner@oehboku.at


http://www.oehboku.at


AktionsGemeinschaft BOKU - Für mehr Qualität in der Lehre


http://www.ag-boku.at

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 Betreff des Beitrags: Re: Auslegung der Änderung des UG /Abschaffung - Studienbeiträge
 Beitrag Verfasst: 28.10.2008, 20:10 
Moderator
Moderator
LBT User Foto

Registriert: 04.11.2006, 12:16
Beiträge: 343
Wohnort: Wien/Salzburg
Zur Erleuterung der Situation

Das UG 2002

Steht für Universitäts Gesetz

Darin werden alle rechtlichen Angelegenheiten Unis betreffend geregelt. Am ende der letzten Koalition wurde eine Novelle(erweiterung bzw Neufassung) des UG vorgestellt die in manchen Punkten für Aufregung sorgte!

Da war zB das mit den "Qualitativen Zugangs Beschränkungen" dabei was ja in diesem Forum beschrieben wurde.

Wenn ihr mehr Infos bzgl dieses Gesetzes Text haben wollt kann ich euch folgende HP sehr empfehlen.

http://ug.manz.at/

Das ist auch für nicht Juristen verständlich da Erläuterungen zum Text dabei sind.

Auch interessant im rechtlichen Zusammenhang und speziell für die unsere Uni bedeutsam ist die Satzung der BoKu

http://www.boku.ac.at/9712.html


darin sind solche Sachen wie Prüfungsrecht usw geregelt.


Falls ihr also in rechtlichen Belangen mal was nachschauen wollt könnt ihr euch da informieren!

LG Alf

_________________

 


 


 


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