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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie :: Thema anzeigen - familienbeihilfe
LBT - Lebensmittel und Biotechnologie
http://www.lbtforum.at/forum/

familienbeihilfe
http://www.lbtforum.at/forum/viewtopic.php?f=106&t=3505
Seite 1 von 1

Autor:  Hannii [ 01.03.2011, 10:07 ]
Betreff des Beitrags:  familienbeihilfe

hallo,
stecke ein wenig in der scheiße. ich hab vor mit dem studium aufzuhören, das ist mir schon länger bewusst, weswegen ich mich nicht sehr angestrengt habe für die prüfungen zu lernen und eig immer negativ war.
jz gehts aber um die familienbeihilfe, die wir zurückzahlen müssten, sollte ich nicht noch 16 ects zambekommen.
deswegen meine frage: wie bekomme ich so schnell und einfach wie möglich 16 ects zusammen?

btw, ich hab mich zwar für vo im 2. semester angemeldet, aber die 16.50 no net gezahlt, bin ein wenig planlos, wie ich das ganze angehn soll.

HILFE!! :(

lg hannii

Autor:  MichiK [ 01.03.2011, 13:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

hallo!

Sofern du die Gebühren noch innerhalb der Nachfrist einzahlst ist alles okay. Also hopp hopp^^

Wegen 16 ECTS: Ich weiß leider nicht, was du schon alles an Prfg gemacht hast und was nicht.
Schau mal hier: https://online.boku.ac.at/BOKUonline/webnav.ini

Wenn du die ersten Laborprüfungen + Labore machst + vlcht Zellbiologie sollte sich das ausgehen. So schnell wirds allerdings nicht gehen=)

lG

Autor:  berry [ 01.03.2011, 13:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Bist du dir sicher, dass du nicht nur 8 ECTS bzw. 16 Semesterwochenstunden brauchst?

Autor:  Hannii [ 01.03.2011, 14:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

ja aber WO soll ichs einzahlen bzw wohin eher?

beim finanzamt sagten die, dass ich 16 ects brauche, sagte zumindest meine mutter, die hat mit denen telefoniert.

zellbio&genetik mach ich sowieso, das sind 6 ects und da kann ich halbwegs was. bzw war ich schon einmal bei der, aber die ergebnisse sind ja no net da - . -

Autor:  Joe [ 01.03.2011, 14:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Hallo,

nur um hier Verwechslungen vorzubeugen:

Code:
Die Aufnahme als ordentliche/-r Hörer/-in gilt im Regelfall als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Nach dem ersten Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis durch positive Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten oder 8 Semesterwochenstunden aus Wahl- oder Pflichtfächern oder durch eine positiv abgelegte Teildiplomprüfung zu erbringen. Ist dieser Leistungsnachweis erbracht, so besteht Familienbeihilfen-Anspruch bis zum Ende des Studiums plus der jeweiligen Toleranzzeit. Am Ende des Studiums ist das Abschlusszeugnis am Finanzamt vorzulegen.


http://www.arbeiterkammer.at/online/fam ... -9933.html

lg,
Joe

Autor:  Hannii [ 01.03.2011, 14:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

dankeschön!

Autor:  MichiK [ 01.03.2011, 15:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Hannii hat geschrieben:
ja aber WO soll ichs einzahlen bzw wohin eher?


Im Bokuonline findest du Kontonummer und alles relevante, einfach einzahlen per Netbanking oder falls du mit Erlagschein willst sollte das auch gehen. Seit diesem Semester geht das aller nur noch übers BokuOnline.

lG

Autor:  froggy5 [ 05.03.2011, 19:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Hallo!
Ich bin mit dem Bakk nicht in der Zeit +Toleranzsemester fertig geworden und habe die Familienbeihilfe verloren. Jetzt bin ich im Master und noch nicht zu "alt", d. h. ich würde wieder Familienbeihilfe bekommen.
Muss ich da jetzt beim Finanzamt einen neuen Antrag stellen oder reicht es die Bestätigung ans Finanzamt zu schicken?
Wär super, wenn mir jemand weiterhelfen könnt. :)
Danke u lg

Autor:  KIlIeou [ 09.03.2011, 17:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

am besten du fragst die expertInnen vom sozialreferat unter sozial@oehboku.at. oder du kommst am montag ins öh-büro in der muthgasse

jeden 2. montag des monats (analog biermontag) ist in der muga sozial-sprechstunde, 1200-1300 Uhr

lg, kilian

Autor:  mbuisman [ 13.05.2011, 10:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Hallo,

Ich habe ein ähnliches Problem, und zwar werde ich auch wechseln und brauche eben auch die 16 etcs. eigentlich sollte sich alles schön ausgehen, habe einige Freie Wahlfächer gemacht im 2. semester (bzw bin noch dabei).
Jetzt habe ich gestern allerdings das hier gelesen: "Der Leistungsnachweis über 8 Wochenstunden oder 16 ECTS Punkte aus Pflicht- und Wahlfächern oder einer Teildiplomprüfung oder einem Teilrigorosum ist nach dem 1. Studienjahr zu erbringen. Freifächer oder Ergänzungsfächer zählen aber nicht. Es gelten nur die im Studienplan vorgesehenen Prüfungen. "

und hab etwas panik bekommen, weil ich eben LBT mache, aber auch 2 wahlfächer aus dem Onlne-katalog gemacht habe, aber auch spanisch 4. das sind ja jetzt nicht wirklich vorgesehene prüfungen fürs studium...
Wie schaut das aus, kann ich mirs trotzdem anrechnen lassen um die FBH zu bekommen?
Danke für die info! lg

Autor:  KIlIeou [ 16.05.2011, 08:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

tut mir leid, nein:

http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/2010/2010_Sozialbroschuere.pdf hat geschrieben:
Es gelten nur die im Studienplan vorgesehenen prüfungen.


d.h. es gelten alle pflichtfächer (sowieso) und wahlfächer aus dem katalog (siehe aktueller studienplan)

Autor:  mbuisman [ 16.05.2011, 08:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

aber im studienplan sind ja eigentlich auch 15 semesterstunden frei wahlfächer vorgesehen, zählt das dann nicht zu den im Studienplan vorgesehenen prüfungen?

Autor:  Ivan [ 16.05.2011, 23:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

Wie ist das egtl mit den Toleranzsemestern. Die verlängern nur die Familienbeihilfe, oder haben sie noch eine andere Funktion?
In 2 Jahren bin ich für Familienbeihilfe zu alt, somit sind ja dann alle extra Toleranzsemester fürn hugo, oder? :D
(wäre dann am Ende der 2 Toleranzsemestern die unserem Bachelor zustehen)

Autor:  KIlIeou [ 17.05.2011, 08:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: familienbeihilfe

nein, eben nicht. es steht explizit drinnen, dass eben nur pflicht- und wahllehrveranstaltungen anrechenbar sind. wenn sie dir ein freies wahlfach anrechnen, dann sei froh. vllt wirds ja übersehen oder tolleriert.

ad toleranzsemester: die gelten für familienbeihilfe (aber leider seit neuestem nur mehr bis 24) und studienbeihilfe

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