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Cilie
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Betreff des Beitrags: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 21.07.2011, 13:22 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 26.04.2011, 13:43 Beiträge: 39
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Hey ihr lieben Hab da ein praktikum im labor gemacht u möchte mir dieses monat anrechnen lassen. Wisst ihr zufällig wie genau die das haben wollen? sprich: was da drauf stehen soll? Reicht es, wenn man den bereich angibt, in dem gearbeitet wurde, oda wollen die details??? vlt hat schon jemand erfahrung damit gemacht u kanns mir eventuell sagen ) wär super!!!
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alessa.h
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 21.07.2011, 14:41 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 20.02.2008, 10:43 Beiträge: 85
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hey! soweit ich weiß ist prof. rüker für die bestätigung zuständig. ich bin damals (2010) mit meinem arbeitszeugnis und dem studienbuchblatt hingegangen und er hat mir ohne wirklich darauf zu achten den stempel draufgedrückt. also wenn du im labor gearbeitet hast und eine bestätigung vorweisen kannst, kann nix mehr schief gehen lg, alessa
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Cilie
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 22.07.2011, 06:25 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 26.04.2011, 13:43 Beiträge: 39
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ah, danke für die antwort! studienbuchblatt??? woher bekommt man das wieder???
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alessa.h
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 22.07.2011, 07:43 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 20.02.2008, 10:43 Beiträge: 85
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wenn du dich im BOKUonline anmeldest, kannst du unter dem punkt studienbestätigung die aktuelle inskriptionsbestätigung oder eben das studienblatt ausdrucken.
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Lana
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 09.09.2011, 07:16 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 30.04.2009, 11:48 Beiträge: 36
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Eine vielleicht blöde Frage, aber kommt der Stempel auf das derzeit aktuelle Studienblatt oder auf das Studienblatt von dem Semester, in dem man auch das Praktikum gemacht hat?
LG Lana
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muesliriegel
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 09.09.2011, 15:01 |
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Geosminschnüffler/in |
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Registriert: 14.12.2006, 18:25 Beiträge: 399 Wohnort: Wien
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Hallo,
Der Stempel kommt auf ein aktuelles Studienblatt. Ab 1.10. wirds den Stempel übrigens nicht mehr geben, dann wird ein Zeugnis für das Pflichtpraxisseminar ausgestellt.
Lg, Karin
_________________ STV Lebensmittel- und Biotechnologie
FachStuko LBT
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sastleitner
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 15.09.2011, 22:52 |
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Stammzellenforscher/in |
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Registriert: 28.09.2009, 20:48 Beiträge: 684
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Vielleicht eine blöde Frage, aber Paragraph 8, Absatz 4 des Curriculums verunsichert mich ein wenig: Zitat: (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wen-den. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxis-platzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Lei-ters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. MUSS ich mich jetzt vorher bei Prof. Rüker melden oder geh' ich nach Praktikumsende einfach mit den Unterlagen zu ihm? >_>
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muesliriegel
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 18.09.2011, 21:56 |
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Geosminschnüffler/in |
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Registriert: 14.12.2006, 18:25 Beiträge: 399 Wohnort: Wien
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Hallo,
Wenn du unsicher bist, ob dein Praktikum für die Pflichtpraxis angerechnet werden kann, lohnt es sich bei Prof. Rüker nachzufragen. Ansonsten wird es wie gesagt so gehandhabt, dass du mit deiner Arbeitsbestätigung zu Prof. Rüker gehst. Daran hat sich nichts geändert.
Lg, Karin
_________________ STV Lebensmittel- und Biotechnologie
FachStuko LBT
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ChaoTic
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Betreff des Beitrags: Re: PRAKTIKUM - Anrechnung??? Verfasst: 26.09.2012, 08:39 |
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Laborjunky |
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Registriert: 30.11.2008, 17:45 Beiträge: 561
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Hab da jetzt noch ne frage dazu:
laut fachstuko:
"ALLGEMEINES
Die Absolvierung der Pflichtpraxis setzt die Beschäftigung in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie oder der Biotechnologie voraus (Produktion, QM, Analytik, Forschung uvm.), oder das Arbeiten in Betrieben, die einen Bezug zu Maschinen- und Apparatebau o.Ä. haben.
Die Gesamtdauer der Pflichtpraxis beträgt für das Bachelorstudium 4 Wochen und für die Masterstudien 8 Wochen.
Die Fachstudienkommission empfiehlt, nach Möglichkeit mehr als das vorgeschriebene Mindestmaß an Praktika zu absolvieren.
Die Pflichtpraxis muss WÄHREND des Studiums absolviert werden. VOR dem Studium liegende Praktikumszeiten werden nicht anerkannt. In Ausnahmefällen kann ein Praktikum, das während des Bachelorstudiums absolviert wurde, als Pflichtpraxis für das Masterstudium anerkann werden. In diesem Fall muss die Arbeitsbestätigung des bereits anerkannten Bachelor-Praktikums ebenfalls vorgelegt werden, damit die Gesamtzeit der absolvierten Praktika überprüft werden kann.
Auch das Mitarbeiten in einer Arbeitsgruppe an der BOKU oder an einer anderen Universität kann als Pflichtpraxis anerkannt werden, wenn zahlreiche Absagen aus Anfragen für Praxisplätze in der Wirtschaft vorgelegt werden können. "
ich hab jetzt 4 monate mein praktikum gemacht und würde es im bakk einreichen, kann ich das dann auch fürs master genau so einreichen? da es eben ja mehr als das min. für bak+ master zusammen beträgt?
lg
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