Hallo,
Die Äquivalenzliste gilt NICHT für die freien Wahlfächer sondern nur für die Wahlfächer.
Bei den Wahlfächern die du gemacht hast sieht es
per Äquivalenzliste so aus:
> Kältetechnik u Kühllagerung 4,5 ECTS - kannst du dir für
Ausgewählte Kapitel der Verfahrenstechnik (2 ECTS) als Wahlfach anrechnen lassen
> Nachwachsende Rohstoffe - Ausgewählte Kapitel 3 ECTS - kannst du dir für
Umweltmanagement und technischer Umweltschutz (3 ECTS) als Wahlfach anrechnen lassen
> Emzymtechnologische Verfahren 3 ECTS - kannst du dir für
Grundlagen der Milchhygiene und -technologie (2 ECTS) als Wahlfach anrechnen lassen.
=> Wenn du Nachwachsende Rohstoffe - Ausgewählte Kapitel (3 ECTS) als Wahlfach nimmst, bekommst du dafür das Zeugnis Umweltmanagement und technischer Umweltschutz mit ebenfalls 3 ECTS. Damit hast du die Wahlfächer abgedeckt.
Alle restlichen LVen kannst du für die freien Wahlfächer verwenden - wie gesagt ohne Berücksichtigung der Äquivalenzliste!
Damit sollte das soweit klar sein, wenn du noch Fragen hast - einfach wieder schreiben.
Lg
Karin
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STV Lebensmittel- und Biotechnologie
FachStuko LBT