muesliriegel hat geschrieben:
Hallo,
Bei dieser Sache geht es darum, dass man sich im BOKUonline erst zu einer LV-Prüfung anmelden kann, wenn man einmal für die entsprechende LV im Semester in dem sie abgehalten wird angemeldet war. Das hat nichts mit dem Semester in dem man ist zu tun und ist auch keine gesetzliche Regelung, sondern bloß ein Automatismus von BOKUonline.
Lg
Karin
Es geht darum, das ich Anfang April die LMTG-Prüfung mache (bin auch angemeldet), aber die ist glaub' ich für das 5. Semester vorgesehen (ich bin im vierten und hab' mich nie für die VO angemeldet). Eine Freundin von mir studiert Pharmazie und sie hat gesagt, wenn man Prüfungen vorzieht (besonders am Anfang, wo sie ja aussortieren wollen), überprüfen die ob man die Chance hatte die VO bis zum Ende zu hören, sonst wird die Prüfung für nichtig erklärt. Und ich bilde mir ein sowas schon mal im Uni-Gesetz gelesen zu haben, aber ich bin mir jetzt eben unsicher, eben weil es technisch möglich ist die Prüfung zu machen. Zumindest bei uns.
Andererseits finde ich das nicht mehr im Uni-Gesetz, wenn ich danach suche... ist wohl Einbildung. xP
Mit "die Möglichkeit eine VO zu besuchen" meine ich, sich am Anfang des Semesters für eine VO anzumelden und die Prüfung erst dann machen zu dürfen, wenn die letzte VO für dieses Semester gehalten wurde.