Statistiken
Posts
28.680
Topics
29.570
LBT USER
11.394
 
 
Im Forum online
47
Besucher
0
Registrierter
47
Gäste
Mitglieder: 0 Mitglieder
 
 
LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Prüfungsrecht
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 11.03.2012, 01:22 
Mikroskopierer/in
Mikroskopierer/in
LBT User Foto

Registriert: 18.08.2010, 20:36
Beiträge: 236
Eine kurze Frage: Ich bilde mir ein mal gehört zu haben, dass man eine Prüfung erst dann machen darf, wenn man die Möglichkeit hatte die VO zu besuchen. Stimmt das? Weil viele machen ja Prüfungen von VOs, die für höhere Semester vorgesehen sind.. wie ist das?

_________________



 



Nach oben 
   
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 11.03.2012, 12:47 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
LBT User Foto

Registriert: 12.09.2008, 12:56
Beiträge: 168
Wohnort: Krems a. d. Donau
Ich bin mir nicht sicher, was du mit "die Möglichkeit haben, die VO zu besuchen" meinst. Gibts ein spezifisches Beispiel? Generell is es wurscht, wann du die Prüfung machst, es gibt halt hin und wieder Voraussetzungen dafür (Prüfungsketten). Aber du kannst prinzipiell jede VO-Prüfung machen, ohne einmal in der VO gewesen zu sein, wenn es das ist, was du meinst.

Der Prüfungsstoff wird halt von den Profs persönlich halt meistens nach einer fertig gelesenen VO aktualisiert und geprüft (war das die Frage?).


Nach oben 
   
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 11.03.2012, 19:01 
Geosminschnüffler/in
Geosminschnüffler/in
LBT User Foto

Registriert: 14.12.2006, 18:25
Beiträge: 399
Wohnort: Wien
Hallo,

Bei dieser Sache geht es darum, dass man sich im BOKUonline erst zu einer LV-Prüfung anmelden kann, wenn man einmal für die entsprechende LV im Semester in dem sie abgehalten wird angemeldet war. Das hat nichts mit dem Semester in dem man ist zu tun und ist auch keine gesetzliche Regelung, sondern bloß ein Automatismus von BOKUonline.

Lg
Karin

_________________

STV Lebensmittel- und Biotechnologie


FachStuko LBT



Nach oben 
   
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 12.03.2012, 09:37 
Mikroskopierer/in
Mikroskopierer/in
LBT User Foto

Registriert: 18.08.2010, 20:36
Beiträge: 236
muesliriegel hat geschrieben:
Hallo,

Bei dieser Sache geht es darum, dass man sich im BOKUonline erst zu einer LV-Prüfung anmelden kann, wenn man einmal für die entsprechende LV im Semester in dem sie abgehalten wird angemeldet war. Das hat nichts mit dem Semester in dem man ist zu tun und ist auch keine gesetzliche Regelung, sondern bloß ein Automatismus von BOKUonline.

Lg
Karin
Es geht darum, das ich Anfang April die LMTG-Prüfung mache (bin auch angemeldet), aber die ist glaub' ich für das 5. Semester vorgesehen (ich bin im vierten und hab' mich nie für die VO angemeldet). Eine Freundin von mir studiert Pharmazie und sie hat gesagt, wenn man Prüfungen vorzieht (besonders am Anfang, wo sie ja aussortieren wollen), überprüfen die ob man die Chance hatte die VO bis zum Ende zu hören, sonst wird die Prüfung für nichtig erklärt. Und ich bilde mir ein sowas schon mal im Uni-Gesetz gelesen zu haben, aber ich bin mir jetzt eben unsicher, eben weil es technisch möglich ist die Prüfung zu machen. Zumindest bei uns.
Andererseits finde ich das nicht mehr im Uni-Gesetz, wenn ich danach suche... ist wohl Einbildung. xP

Mit "die Möglichkeit eine VO zu besuchen" meine ich, sich am Anfang des Semesters für eine VO anzumelden und die Prüfung erst dann machen zu dürfen, wenn die letzte VO für dieses Semester gehalten wurde.

_________________



 



Nach oben 
   
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 12.03.2012, 11:38 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
LBT User Foto

Registriert: 12.09.2008, 12:56
Beiträge: 168
Wohnort: Krems a. d. Donau
Öhm...naja, um die Studienabteilung nicht zu verwirren, meld dich halt nachträglich für die VO an. Ich seh grad, dass das für diese VO jederzeit möglich ist (im BOKUonline ist keine Anmeldefrist angesetzt).

Äh...und nein da kann keiner deine Prüfung irgendwie annullieren. Hör das gerade zum ersten Mal, dass sowas überhaupt möglich ist und halte es für einen ausgemachten Schmarrn. Wir sortieren hier nicht gezielt Leute aus. WTF?

Pro-Tip: Mach die Prüfung. Keiner kann dir vorwerfen, Prüfungen vorzuziehen (Wie dämlich is DAS denn bitte? :shock: )

Wenn so was im Prüfungs-Gesetz stehen sollte (was grober Schwachsinn wäre), ignorieren wir es offensichtlich hier an der BOKU.

Edit: Einzig bei Vorlesungen mit Anwesenheitspflicht wird deine Anwesenheit kontrolliert. (sagt ja auch schon der Name. Ansonsten: Es ist prinzipielle jede Prüfung in jedem Semester möglich. Der Semesterplan is ja auch nur ein VORSCHLAG, nichts weiter.


Nach oben 
   
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsrecht
 Beitrag Verfasst: 12.03.2012, 11:52 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
LBT User Foto

Registriert: 07.09.2010, 15:05
Beiträge: 174
Habe so etwas Ähnliches aber auch schon mal gehört, wurde im Fall von GMB glaub ich auch schon mal hier im Forum diskutiert: Wenn man zB im Sommersemester zu studieren beginnt und Prüfungen aus dem Wintersemester macht, gibts anscheinend Probleme, die eingetragen zu bekommen....


Nach oben 
   
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 

Foren-Übersicht » LBT Talk » Allgemeine Fragen zum Studium


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste

 
 

 
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron