Hallo,
hier ein Auszug aus unserem Studienplan:
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§(9) Prüfungsordnung
1. Das Bakkalaureatsstudium wird durch Absolvierung der in § 5 (1) und (2) genannten Prüfungsfächer im Ausmaß von 147 Semesterstunden, bestehend aus Pflichtfächern im Ausmaß von 129 Semesterstunden und aus den im Studienplan angeführten Wahlfächern im Ausmaß von 3 Semesterstunden mit positiver Beurteilung aller Lehrveranstaltungen absolviert. Weiters ist die Absolvierung von 15 Semesterstunden Freie Wahlfächer gemäß § 4 (25) UniStG, die positive Beurteilung der Bakkalaureatsarbeiten und die Absolvierung der zweimonatigen Pflichtpraxis nachzuweisen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird den Absolventen bzw. Absolventinnen des Bakkalaureatsstudiums der in §3 angeführte akad. Grad verliehen.
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4. Freie Wahlfächer gem. § 4 (25) UniStG: Es sind 15 Wochenstunden in Form von Freien Wahlfächern aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten zu absolvieren. Es wird empfohlen die Freien Wahlfächer gem. § 4 (25) UniStG insbesondere den studienspezifischen Wahlfachkatalogen zu entnehmen.
5. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) gem. § 13 Abs. 4 Z. 9 UniStG. Lehrveranstaltungen anderer Universitäten werden gemäß ECTS anerkannt. Wenn keine Bezeichnung gemäß ECTS vorliegt, wird auf § 59 Abs. 1 UniStG verwiesen.
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Hoffe das beantwortet einige Fragen ?
lg,
Joe