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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - freie Wahlfächer?
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
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 Betreff des Beitrags: freie Wahlfächer?
 Beitrag Verfasst: 25.09.2007, 12:53 
Zellenzähler/in
Zellenzähler/in
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Registriert: 06.11.2006, 18:09
Beiträge: 309
Wohnort: Wien
Hallo!

Ich find irgendwie keine Seite (Blis, Boku-homepage) die sich detailliert mit dem Thema auseinandersetzt, deshalb frag ich einfach mal ob hier jemand weiterweiss.

Was genau versteht man unter einem "freien" Walfach?
Handelt es sich dabei um "irgendeine" LVA die nicht als Pflichtfach im Studienplan gekennzeichnet ist und die man z.b. auch auf einer anderen Universität absolvieren kann?

Wenn ja, und wenn ich mein Wahlfach an einer anderen Uni absolvieren kann, wo lasse ich mir solche freien Wahlfächer dann anrechnen?

Wär echt super wenn mir wer weiterhelfen könnte ^^

Danke!

_________________

ざわ ざわ!



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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 26.09.2007, 12:43 
Administrator
LBT User Foto

Registriert: 24.10.2006, 00:37
Beiträge: 550
Wohnort: NÖ/Wien
Hallo,

hier ein Auszug aus unserem Studienplan:

Code:
§(9) Prüfungsordnung
1.   Das Bakkalaureatsstudium wird durch Absolvierung der in § 5 (1) und (2) genannten Prüfungsfächer im Ausmaß von 147 Semesterstunden, bestehend aus Pflichtfächern im Ausmaß von 129 Semesterstunden und aus den im Studienplan angeführten Wahlfächern im Ausmaß von 3 Semesterstunden mit positiver Beurteilung aller Lehrveranstaltungen absolviert. Weiters ist die Absolvierung von 15 Semesterstunden Freie Wahlfächer gemäß § 4 (25) UniStG, die positive Beurteilung der Bakkalaureatsarbeiten und die Absolvierung der zweimonatigen Pflichtpraxis nachzuweisen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird den Absolventen bzw. Absolventinnen des Bakkalaureatsstudiums der in §3 angeführte akad. Grad verliehen.


[...]

Code:
4.   Freie Wahlfächer gem. § 4 (25) UniStG: Es sind 15 Wochenstunden in Form von Freien Wahlfächern aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten zu absolvieren. Es wird empfohlen die Freien Wahlfächer gem. § 4 (25) UniStG insbesondere den studienspezifischen Wahlfachkatalogen zu entnehmen.

5.   Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) gem. § 13 Abs. 4 Z. 9 UniStG. Lehrveranstaltungen anderer Universitäten werden gemäß ECTS anerkannt. Wenn keine Bezeichnung gemäß ECTS vorliegt, wird auf § 59 Abs. 1 UniStG verwiesen.


[...]

Hoffe das beantwortet einige Fragen ?

lg,
Joe


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 26.09.2007, 12:53 
Zellenzähler/in
Zellenzähler/in
LBT User Foto

Registriert: 06.11.2006, 18:09
Beiträge: 309
Wohnort: Wien
Vielen dank!
Genau nach sowas hab ich gesucht ^^

_________________

ざわ ざわ!



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