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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - In der Nachfrist zu Zweitstudium anmelden?
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 Betreff des Beitrags: In der Nachfrist zu Zweitstudium anmelden?
 Beitrag Verfasst: 09.10.2012, 10:46 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 12.01.2009, 14:24
Beiträge: 52
Servus miteinander!

Ich studier mittlerweile ein paar Semester LBT. Jetzt hat sich bei mir kürzlich privat ein Umstand ergeben, der ein Zweitstudium in AW interessant werden lässt.

Weiß hier zufällig jemand, ob für ein Zweitstudium die gleichen Bedingungen gelten wie für eine normale Inskribierung? Also wäre ich jetzt praktisch gezwungen um eine Ausnahmeregelung anzusuchen oder kann ich mich für ein Zweitstudium ganz normal anmelden?

Besten Dank für jeden sachdienlichen Hinweis.

Schönen Gruß.


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 Betreff des Beitrags: Re: In der Nachfrist zu Zweitstudium anmelden?
 Beitrag Verfasst: 09.10.2012, 12:41 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.11.2007, 09:27
Beiträge: 75
die ganzen steop sachen und neuen inskreptionsfristen betreffen dich immer dann, wenn du das gewählte studium zum ersten mal inskipierst.

für dich heißt das, dass du dich bis zum 5ten september hättest anmelden müssen, da du noch nie aw studiert hast und damit wie jeder andere auch erstsemestler bist in dem studium.

ob für dich eine ausnahme gemacht wird, kann ich nicht beurteilen. was man gelesen hat, sind das wirklich nur ausnahmen, z.B. weil man eine aufnahmeprüfung bei einem anderen studium nicht bestanden hat. aber probieren würde ich es - mehr als ne absage kannst du nicht bekommen.

ansonsten würde ich einfach mal LVAs aus AW besuchen und prüfungen machen. du solltest dir diese dann (obwohl im rahmen von lbt absolviert) in AW anrechnen lassen können - genauso wie du dir ja vielleicht auch pflicht LVAs aus LBT für AW anrechnen lassen kannst. da würd ich vorher noch nachfragen, ob sich mit den steps sachen was geändert hat - kann ich mir aber kaum vorstellen.

lg


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