§ 13 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, gilt eine von der Studienkommission verabschiedete Verordnung (Äquivalenzliste), in der jene Lehrveranstaltungen angeführt sind, die den Lehrveranstaltungen dieses bisher gültigen Bachelorcurriculums gleichwertig sind. Für Studierende, die sich diesem neuen Bachelorcurriculum unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Bachelorcurriculums nach der Äquivalenzliste für das Studium nach diesem Bachelorcurriculum anerkannt. Studierende, die dem bisher gültigen Bachelorcurriculum für „Lebensmittel- und Biotechnologie“ (H 033 217; Studienplanversion 16U) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis längstens 30.4.2022 abzuschließen.
Hallo! Bei Lesen des Curriculums habe ich den obigen Abschnitt auf Seite 11 entdeckt und wollte fragen ob jemand weiß was passiert wenn man den Bachelor bis dahin nicht schafft abzuschließen bzw. ob es danach noch eine Möglichkeit gibt das zu tun? Vielen Dank im voraus! LG
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