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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Reform des Universitätsgesetzes

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 Betreff des Beitrags: Reform des Universitätsgesetzes
 Beitrag Verfasst: 12.06.2008, 16:59 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
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Registriert: 26.02.2008, 13:52
Beiträge: 61
Heute vormittag war die Pressekonferenz des Wissenschaftsministers zur Reform des Universitätsgesetzes

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

Studium
- Studiendauer flexibler gestaltet (d.h. Bachelor kann ausnahmsweise auch 4 Jahre dauern)
- Studienbeiträge für Drittstaatenangehörige können von der Uni autonom festgelegt werden
- Bachelor - Master - Mobilität - qualitative Zugangsbeschränkungen, dh. es werden Kriterien festgelegt, nach welchem Bachelorstudium man welches Masterstudium machen darf - wie das genau ausschauen wird - wir sind gespannt
- Studierendenanwaltschaft wird ausgebaut

Personal
- §99 Professuren (befristete Professuren) können bis zu 6 Jahre ausgedehnt werden (bisher max. 2 Jahre)

Universitätsrat
- Bestellung durch Bundesminister (bis jetzt bestellte die Hälfte der Mitglieder der Senat)
- Gleichbehandlungsgesetz ist anzuwenden (40% Frauenanteil)

Rektorat
- Findungskommission: Ein Vertreter vom Senat, 2 vom Unirat wählen einen Dreiervorschlag (bisher klar die Kompetenz des Senats)
- Wenn 2/3 des Senats und 2/3 des Unirats für den amtierenden Rektor stimmen, dann kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden
- Amtierender Rektor kommt automatisch in den Nominierungsvorschlag (außer 2/3 des Senats stimmen gegen amtierenden Rektor)
- Rektor in Studienfragen stärker involviert

Gleichbehandlung
- Bundesgleichbehandlungsgesetz ist bei Bestellungen, Nominierungen und Ernennungen von entscheidungsbefugten Organen analog anzuwenden (d. h. 40% Frauenquote)


Alles in allem ist stark zu kritisieren, dass der Senat durch diese Reform entmachtet wird und viele Kompetenzen, die bis jetzt beim Senat waren zum Unirat wandern. Qualitative Zugangsbeschränkungen können als Startschuss für allgemeine Zugangsbeschränkungen gesehen werden, daher kritisch zu betrachten.

Für das Problem des Bachelor - Master - Umstieges ist leider wieder nichts zu finden.

Anbei die Pressemeldung, die wir sofort nach Veröffentlichung des Vorschlages geschaltet haben.


Es ist nun an der Zeit gemeinsam mit dem Senat für eine klare politische Kompetenzerhaltung des Senats und gegen die Zugangsbeschränkungen einzutreten. Ich denke in dieser Sache können alle Fraktionen der ÖH als Vertreter der Studierenden einheitlich auftreten. Die Diskussion muss sachlich und fundiert erfolgen, voreilige Schnellschüsse und Panikmache sind abzulehnen.

Falls ihr noch Fragen dazu habt, könnt ihr gern bei uns im Vorsitz oder im Bipol - Referat nachfragen!

Lg Thomas Neudorfer, Maria Mursch und Wolfgang Grenzfurtner
Vorsitzende ÖH BOKU

PS: hier findet ihr die Unterlagen dazu http://www.bmwf.gv.at/submenue/presse_u ... wsback/34/

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ÖH BOKU: Schritt für Schritt weniger Demokratie an den Unis

Die ÖH BOKU spricht sich klar gegen die Entmachtung des Senats - wie im am Donnerstag vorgestellten Begutachtungsentwurf zur UG Revision vorgesehen - aus. "Dem Senat muss als höchstes gewähltes Organ der Universität auch die politische Verantwortung zugestanden werden. Als wichtige Aufgabe des Senats müssen auf alle Fälle die Kompetenzen der Rektors- und Uniratswahl in diesem Gremium bleiben", so Thomas Neudorfer, Vorsitzender der ÖH BOKU.

Eine Findungskommission, wie im Begutachtungsentwurf angedacht, kommt für uns nicht in Frage. Die Ausschreibung, sowie die Auswahl der Rektorskandidaten muss auf alle Fälle Kompetenz des Senats bleiben. "Wenn man den Unis Autonomität verspricht, sollten sie sich auch ihre Uniratsmitglieder über den Senat selbst wählen können." fordert Thomas Neudorfer.

"In Österreich dürfen nicht - über die Hintertür der vorgesehenen qualitativen Zugangsbeschränkungen - allgemeine Zugangsbeschränkungen eingeführt werden", so Neudorfer. Die ÖH BOKU spricht sich für eine bessere Regelung des Umstiegs vom Bachelorstudium in das Masterstudium aus. Eine ganzjährige Zulassung für angehende Masterstudierende ist unbedingt erforderlich. Eine Lösung für dieses Problem sucht man vergebens.

Durch die Freigabe der Studiengebühren für Studierende aus EWR - Staaten wird den Unis Tür und Tor zur Benachteiligung Ausländischer Studierender geöffnet. "Gerade diese Studierenden sollten keine Studiengebühren bezahlen müssen", schließt Thomas Neudorfer.


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 12.06.2008, 17:54 
Zellenzähler/in
Zellenzähler/in
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Registriert: 06.11.2006, 18:09
Beiträge: 309
Wohnort: Wien
Ein wesentlicher Pluspunkt ist in meinen Augen die flexiblere Gestaltung der Studienpläne.
Sonst stehe ich dem Ganzen noch etwas skeptisch gegenüber:

Die Bachelor-Master-Mobilität versteh ich nicht so ganz... heißt dass ich kann nicht einfach den Master machen den ich will, sondern hab geringere Weiterentwicklungsmöglichkeiten als bisher?

Die Bestellung des Universitätsrates ausschließlich durch den Bundesminister und die Entmachtung des Senats ist meiner Meinung nach auch mit äußerster Vorsicht zu genießen - einen besonderen Nutzen kann ich auch nicht erkennen...

Und zum Gleichbehandlungsgesetz: Das alleroberste Kriterium sollte immer die Kompetenz sein, komplett unabhängig vom Geschlecht. Was bringt es mit eine Frauenquote zu haben wenn die 40% zwanghaft da reingesetzt werden und dann z.b. schlechtere Qualifikationen haben als andere Bewerber?
(Natürlich bin ich für Gleichberechtigung, sprich ich halte viel von einer relativen Quotenregelung, wo bei gleichen Qualifikationen auf einen 50%-Frauenanteil hingearbeitet wird. Aber eine absolute Quotenregelung ist in meinen Augen kompletter Blödsinn. Was bringt es sich damit brüsten zu können 40% Frauen in div. Gremien sitzen zu haben wenn diese einfach schlechtere Qualifikationen haben als männliche Mitarbeiter die sich ebenfalls beworben haben/vorgeschlagen wurden?
Imho reicht Frau sein allein nicht aus und es sollte doch eigentlich immer unabhängig vom Geschlecht entschieden werden. Aber gut, dass ist ein bisschen am Thema vorbei)

--

Bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt.

_________________

ざわ ざわ!



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 Betreff des Beitrags: Masterzugang
 Beitrag Verfasst: 13.06.2008, 11:06 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
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Registriert: 26.02.2008, 13:52
Beiträge: 61
Das hat der Herr BM noch nicht so genau definiert, wie das mit dem Masterzugang ist. Am Anfang stand ja mal zur Diskussion, die Master zahlenmäßig zu beschränken, was ja ein totaler Unfug ist. Wenn ich meinen Bachelor mache, dann soll ich doch auch gefälligst den Master draufsetzen können.

Qualitative Zugangsbeschränkungen sind meines Erachtens Voraussetzungen, damit man nicht quer durch den Studiengarten studieren kann. D. h. wenn du das Bachelorstudium LBT gemacht hast darfst du auf alle Fälle den Master LBT machen (hoffentlich). Das muss auf alle Fälle verankert werden / bleiben.

Derartige Beschränkungen gibt es derzeit auch schon, das heißt wenn ich das Bachelorstudium Geschichte gemacht habe, werde ich nicht für das Masterstudium LBT zugelassen, oder nur unter Auflagen.


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 14.06.2008, 13:52 
Laborjunky
Laborjunky
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Registriert: 19.01.2007, 07:58
Beiträge: 450
Wohnort: WRN
er hat ja auch gemeint, er kann sich einen katalog von lv vorstellen, die man gemacht haben muss...

meines erachtens nach aus 2 gründen grober unfug:

1. könnten dann flaschenhals-fächer entstehen (gibt ja jetzt schon lv wo man semesterlang warten muss, bis man rein kommt)

2. sollte nicht die nominelle lv im vordergrund stehen, sondern das wissen und die qualifikation!

...wenn man nicht alle bak-absolventen zum entsprechenen master zulässt, sollte man sich gedanken um die bak-studien machen

_________________

Kilian, Referent für Bildungspolitik der ÖH Bundesvertretung, Universiätsvertretung ÖH BOKU


ehem. STV LBT


"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.” Marie von Ebner- Eschenbach



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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 14.06.2008, 17:20 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 03.11.2007, 20:16
Beiträge: 27
Ich finde, man darf den Umstieg Bachelor --> Master keinesfalls zu sehr regulieren, denn es sollte jedem vorwiegend selber überlassen sein ob er meint, er könne den Teil des Stoffes, den er auf Grund seines nicht einschlägigen Bachelor-Studiums, noch nicht beherrscht, nachholen oder nicht!
Ich meine, gerade die verschiedenen Bachelor-Master-Kombinationen sind ja der "große" Vorteil dieses Systems, habe ich zumindest bis jetzt geglaubt.

Natürlich ist es besser, wenn möglichst viele (Entscheidungs-)Kompetenzen an der Uni bleiben, und zwar am Besten besonders dort wo die Studienvertreter mitmischen können!

Eines möcht' ich noch anbringen:
Die Studiendauer beim Bachelor zu fexibilisieren, ist zwar eine tolle Idee, aber wenn wir nicht durchsetzen können, dass bei 4 Jahren Mindeststudienzeit keine oder nur sehr wenige LVAs dazukommen, bringt die Sache nicht viel!
Davor ist auf alle Fälle zu warnen!
lg


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 16.06.2008, 13:53 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
hallo,

also zunächst einmal möchte ich auf zwei Threads im bokuCampusforum verweisen, wo das Thema schon länger diskutiert wird. Es wäre super wenn die Diskussion vielleicht nur in einem Forum weitergeführt werden würde, damit sie eine größere Breite erhält.

http://oeh.boku.ac.at/forum2/index.php/ ... 407.0.html

http://oeh.boku.ac.at/forum2/index.php/ ... 270.0.html

Zum Gesetz selber ist zu sagen, dass auf jedenfall die Mitbestimmung der Studierenden geschwächt wird. Kompetenzen vom Senat, dem letzten gewählten, aber nicht demokratisch besetzten (ProfessorInnenmehrheit) Gremium wandern zum Rektorat und Unirat. Das ist ein Fakt und abzulehnen.

Auch die Frage der qualitativen Zugangsbeschränkungen ist keineswegs eindeutig. Die Regulierung des Bakk. - Master Übergangs findet sich an anderer Stelle.

Zitat:
(5) Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischenpostsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Weiters können im Curriculum qualitative Zulassungsbedingungen vorgeschrieben werden, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Kenntnisse jener Fächer, auf denen das jeweilige Masterstudium aufbaut, stehen müssen. Quelle Entwur Hahn



Das heißt also, dass es sich hier im besten Fall um "knock out" Prüfungen handelt, die man bestehen muss, damit man weiter darf. Im besten Fall kommt dabei jeder durch und darf weiter. Im schlechten Fall macht man einfach eine Übung als Voraussetzung und zu der Übung sind dann nur eine bestimmte Zahl an Studierenden zugelassen. Das wars dann. Danke Herr Minister.

Zum achtsemestrigen Bakk. bin ich mir nicht ganz sicher. Aber auf jedenfall hätten wir dann nach unten nivelliert, weil wahrscheinlich nur noch wenige nach einem berufspezifischen Bakk., das acht Semester dauert, weiter machen werden. Glaub ich zumindest??
Aber die Regelung ist nur in Ausnahmefällen möglich, steht zumindest so im Entwurf und bezieht sich wohl eher auf Jus und Medizin glaub ich.


einen Kommentar findet ihr auch auf:

http://boku.gras.at/index.php?option=co ... &Itemid=32


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 16.06.2008, 14:58 
Administrator
LBT User Foto

Registriert: 24.10.2006, 00:37
Beiträge: 550
Wohnort: NÖ/Wien
imessner hat geschrieben:
hallo,

also zunächst einmal möchte ich auf zwei Threads im bokuCampusforum verweisen, wo das Thema schon länger diskutiert wird. Es wäre super wenn die Diskussion vielleicht nur in einem Forum weitergeführt werden würde, damit sie eine größere Breite erhält.

http://oeh.boku.ac.at/forum2/index.php/ ... 407.0.html

http://oeh.boku.ac.at/forum2/index.php/ ... 270.0.html



Hallo,

ad Link 1, dort sind weniger Antworten als hier
ad Link 2 die Antworten sind bis auf einige wenige Beiträge alle von ÖH Mitgliedern.

Wo disk. wird ist nat. egal, allerdings gibts hier ja fast mehr response : )

lg,
Joe


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 17.06.2008, 09:49 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
Zitat:
Wo disk. wird ist nat. egal, allerdings gibts hier ja fast mehr response : )


stimmt leider, ich finds eh schad, dass wir da so zerstreut sind, weil es zumindest einige Themen gibt, die alle Studierenden betreffen und auch ein Austausch zwischen den Studierenden verschiedener Studienrichtungen wichtig wäre.


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 17.06.2008, 09:50 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
für alle, die das Gesetz in dieser Form nicht wollen.

http://www.wirwollendasunigesetz.net/


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 17.06.2008, 17:56 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
Video ansehen

Bitte URLs immer nur so posten. (Gibt ein eigenes "URL Tag" dafür)
lg, Joe


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 20.06.2008, 18:00 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 20.11.2006, 18:05
Beiträge: 37
Wohnort: Wien, 9
ganz im gegenteil lieber imessner!

i denk, dass es
1. a supa leistung der admins is, ein solches forum auf die beine zu stellen

2. 7.500 studenten in ein forum reinzupferchen wär doch wirklicher blödsinn ergo haben sich aufgrund dessen einige Studienrichtungen etwas eigenes aufgebaut

ih finde das sollte hier mal klargestellt werden!!

_________________
Philipp Niederschick
ÖH Wirtschaftsreferent
http://www.oehboku.at
AktionsGemeinschaft BOKU - Deine Interessensvertretung an der BOKU
http://www.ag-boku.at


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 20.06.2008, 22:28 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
geh bitte, das war doch in keiner Weise eine Kritik an dem Forum. Was ich damit sagen wollte, dass es Themen gibt die alle BOKU Studierende betreffen, die man auch irgendwie gemeinsam diskutieren können sollte. Das war doch maximal eine Anregung. Ich finds super, dass die Diskussion in dem Forum lebendiger ist als im bokuCampusForum.

Aber bitte lenk die Diskussion nicht von der UG-Reform ab. Vielleicht gibts nämlich bald nimma soviele Studierende, die man in ein Forum drängen muss. Gerade das LBT Studium wird am ehesten von "qualitativen" Zugangsbeschränkungen im Master betroffen sein. Immerhin hat ja unser Altrektor Dürrstein solche im Rahmen der Beschränkung der Biologie bereits gefordert.


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 Betreff des Beitrags: Meine Meinung
 Beitrag Verfasst: 21.06.2008, 09:40 
Moderator
Moderator
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Registriert: 04.11.2006, 12:16
Beiträge: 343
Wohnort: Wien/Salzburg
Hallo
Das LBT Studium braucht schon langsam solch eine Qualitative BEDINUNG

Erstens gibt es diese de facto eh schon, da beschlossen werden kann wer zum Masterstudium zugelassen wird.Es gibt jedoch dazu noch keine ordentlichen Richtlinien und daraus ergeben sich gerade für LBT Studierende gröberer Probleme.

Wir haben ein schwieriges Bak das im Normalfall nach ca 7 bis 8 Semestern abgeschlossen wird.
Viele Studierende anderer Studienrichtungen wie Ernährungswissenschaft, Molekularbiologie oder auch FH Studis Suchen den weg zu uns und können ohne irgendwas in den Master einsteigen.

Nicht das wir ihnen es nicht vergönnen den Master zu machen,doch es kann einfach nicht sein dass wir uns 4 Jahre abquälen und die mit 4 Jahren Mag Ernährungswissenschaften sind und dann noch schnell einen Diplomingenieur drauf kriegen. Ohne die technische Grundausbildung im Ausmaß von ca 20 Stunden zu haben.

Außerdem wurde mir schon von einigen Studierenden erklärt das die Vortragenden durch mangelndes Vorwissen einiger Kollegen das Niveau in LVA runterschrauben müssen und somit die Qualität sinkt.

Es wird derzeit in den verscheiden Fachstudienkommsionen ein Plan für solche Situation ausgehandelt. De facto wird die Uni also selbst Qualitative Zugangs BEDINUGEN festlegen und verankern.

Es geht nicht darum andere auszuschließen aber sie sollten zumindest mit einem Grundstock an Vorwissen in den Master einsteigen.


Meiner Meinung nach ist dieser Punkt der Novellierung sinnvoll,w obei ich aber darauf hinweise das die Formulierung im UG noch angepasst werden muss.


Weit wichtiger ist wohl das Problem das den Gremien worin Universitätsangehörige sitzen(Senat) die Macht entzogen wird.
Das ist meines Erachtens der gefährlichste Punkt in dieser Novellierung.

Was die Freigabe der Studiengebühren für nicht EWR Bürger angeht,muss der Hintergrund noch erläutert werden.
So weit mir gesagt wurde gibt es einige Staaten die Ihren Bürgern immense Summen zahlen damit sie im Ausland eine Uni besuchen, weil es immer noch billiger ist, als im Heimatland einen Studienplatz zu schaffen.
Aber es ist ein Schritt richtung freigabe der Studiengebühren und daher kritisch zu sehen.

In freudiger Erwartung auf Antworten
Alf

_________________

 


 


 


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 Betreff des Beitrags:
 Beitrag Verfasst: 21.06.2008, 19:09 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 03.11.2007, 20:16
Beiträge: 27
Sehr gut!
Ich finde es super, dass ich dank dem vorigen Posting, endlich einen besseren Einblick in die Problematik mit dem Masterstudiumszugangsbeschränkungen bekomme!
Bisher hab' ich geglaubt, das wäre sinnlos/überflüssig, da sich das ganzu wie später noch erklärt sowieso von selbst erledigt, aber mittlerweile verstehe ich den Sinn solcher Beschränkungen durch dein sehr praxisnahes und verständlich dargestelltes Beispiel besser. Ich war der Meinung ein Student aus anderen Studienrichtungen hat, ohne bestimmte Stoffgebiete nachzuholen, sowieso keine Chance den LBT-Master zu schaffen! Jetzt bin ich da anderer Meinung!

Ich finde es trotzdem besser wenn die Master-Zugangsbeschränkungen auf Bundesebene nicht zu streng formuliert sind! Es wäre meiner Meinung nach besser, es den einzelnen Unis zu überlassen, die Zugangsbeschränkungen genau festzulegen, da diese die jeweilige Problematik(die ja von Uni zu Uni variieren kann) besser verstehen, da sie selbst unmittelbar damit konfrontiert sind! (An Alf: Aber ich glaub herausgelesen zu haben, dass du das eh ebenfalls bevorzugst)

lg


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 Betreff des Beitrags: Ja
 Beitrag Verfasst: 22.06.2008, 01:38 
Moderator
Moderator
LBT User Foto

Registriert: 04.11.2006, 12:16
Beiträge: 343
Wohnort: Wien/Salzburg
Sicherlich bevorzuge ich es wenn solche Probleme im Detail
von den betreffenden gelöst werden.

Bei unseren kleinen Uni ist das einfacher ist als bei den großen Aber es muss gewisse grundregeln geben und zwar auf Bundesebene. Alle macht darf nicht dem Rektorat alleine zufallen.


Es gibt da nämlich für findige Rektorate schon ein paar Möglichkeiten quantitative Beschränkungen einzuführen. Zumindest so wie der Text jetzt formuliert ist.

Das darf nicht geschehen, vor allem nicht im Master!

LG

_________________

 


 


 


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