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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
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 Betreff des Beitrags: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 12.09.2008, 13:41 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
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Registriert: 03.03.2008, 09:12
Beiträge: 57
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seites des ÖH Vorsitzes möchten wir euch zur derzeit laufenden Debatte rund um die Studiengebühren informieren. Heute (12.9) läuft gerade eine Sondersitzung des Nationalrates in der mehrere Punkte abgehandelt werden sollen. U.a. wird auch die Abschaffung der Studiengebühren diskutiert.

Zum Ablauf:
12.9 Sondersitzung: In dieser Sitzung wird darüber entschieden welche Punkte den Ausschüssen kommende Woche (15.9 -19.9) zugeführt werden sollen. Auch die Abschaffung der Studiengebühren muss hier positiv abgestimmt werden, damit es den Ausschüssen zugeführt werden kann.

Von 15.9 – 19.9 tagen die Ausschüsse. In diesem Zeitraum sollen Gesetzestexte gefunden werden, die in der Plenarsitzung des Nationalrates am 24.9 endgültig beschlossen werden kann.

24.9 Plenarsitzung des Nationalrates (NR): Beschlussfassung über die Gesetzesvorlagen.


Die ÖH BOKU spricht sich für die Abschaffung der Studiengebühren aus. Im Vorschlag über den in der Sondersitzung des NR abgestimmt werden soll, sind jedoch einige Lücken vorhanden.

Besonders bedauerlich ist das ausländische Studierende und Studentinnen und Studenten von FH´s im aktuellen Vorschlag diskriminiert werden. So sind Studierende aus Drittstaaten weiterhin nicht von der Befreiung von den Studienbeiträgen betroffen. Gerade auf die immer wichtiger werdende internationale Mobilität von Studierenden wirkt sich dieser Umstand negativ aus.
Betroffen von der Abschaffung der Studienbeiträge wären bisher nur Studierende von Universitäten und Pädaks. Fachhochschulstudierende müssen, wenn es beim bisherigen Vorschlag bleibt, weiterhin € 363,63 pro Semester bezahlen.

Die Befreiung von den Studienbeiträgen gilt nur bis zwei Semester nach Ablauf der Mindeststudiendauer. Gerade Berufstätige Studierende haben allerdings eine höhere Durchschnittsstudiendauer. Hier sollen noch Sonderregelungen gefunden werden.

Desweiteren fehlen den Universitäten die Einnahmen aus den Studienbeiträgen, die bereits seit Jahren fixer Bestandteil des Budgets der Universitäten war. An der BOKU handelt es sich dabei in Summen um mehr als € 2,5 Mio. pro Semester. Diese Mittel müssen auf jeden Fall vom Staat ersetzt werden um die Qualität der Lehre und Forschung nicht zu beeinträchtigen. Derzeit fehlen der BOKU ohnehin schon Mittel. Aus diesem Grund werden bereits jetzt Lehrveranstaltungen nur im Turnus angeboten. Dies darf nicht zur Regel werden. Dringende Projekte, wie das Hörsaalzentrum, dürfen durch das Fehlen von Budgetmitteln nicht ins stocken geraten. Ein Ersatz dieser Mittel ist unbedingt notwendig.

Die Studiengebühren stellen die Spitze des Eisberges dar. An den Universitäten gibt es Probleme gleichen Ausmaßes die offenbar für die Politiker weniger interessant erscheinen. Platzprobleme in Lehrveranstaltungen, teilweise schlechten Betreuungsverhältnisse (UBRM), das grundsätzliche Fehlen von Finanzmitteln für die Lehre usw. sind weitere gewichtige Kritikpunkte der ÖH BOKU.

Ob die Studienbeiträge für dieses Semester noch zu bezahlen sind können wir euch erst nach der Plenarsitzung des Nationalrates am 24. September 2008 mitteilen können. Die Umsetzung des Gesetzes wird aber, im Falle, dass es beschlossen wird, vorraussichtlich bis zum Beginn des kommenden Sommersemesters dauern.

Liebe Grüße,
Wolfgang Grenzfurtner
2. stellv. Vorsitzender der ÖH BOKU

_________________

Wolfgang Grenzfurtner


2.stellv. Vorsitzender ÖH BOKU


wolfgang.grenzfurtner@oehboku.at


http://www.oehboku.at


AktionsGemeinschaft BOKU - Für mehr Qualität in der Lehre


http://www.ag-boku.at



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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 24.09.2008, 23:01 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
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Registriert: 03.03.2008, 09:12
Beiträge: 57
Liebe Kollegin, lieber Kollege!

In der Nationalratssitzung, am 24. September 2008 wurden die Studienbeiträge für Studierende an den österreichischen Universitäten abgeschafft. Die Abschaffung gilt allerdings nicht für alle Studierenden, sondern ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Leider wurden folgende Studierende von der Abschaffung ausgenommen:
-Ausländische Studierende aus Drittstaaten
-Fachhochschulstudierende
-Studierende die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester pro Studienabschnitt überschritten haben.
Diese müssen so wie bisher € 363,36 pro Semester entrichten.

Es gibt allerdings wiederum Gründe die einen Teil dieser Ausnahmen außer Kraft setzen können. Nähere Informationen findet ihr im Antragstext, den ich euch unten angefügt habe.

Ab wann sind keine Studienbeiträge mehr zu bezahlen: Die Abschaffung der Studienbeiträge bekommt mit dem Sommersemester 2009 seine Gültigkeit. Ab dann sind keine Studienbeiträge mehr zu entrichten. Für das demnächst anlaufende Wintersemester sind die Studienbeiträge noch zu entrichten, ansonsten droht die Exmatrikulation.

Auszug aus dem Antragstext zur Abänderung des Universitätsgesetztes 2002, welcher in der Nationalratssitzung am 24.9.2008 behandelt wurde:

1. § 61 Abs. 1 und Abs. 2 lauten:
„(1) Das Rektorat hat nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine
Zulassungsfrist festzulegen. Dies ist der Zeitraum, in dem die in Abs. 3 bezeichneten
Personen ihre Anträge auf Zulassung einzubringen und Studierende gemäß § 91 Abs 2 weiters
den Studienbeitrag zu entrichten haben. Die allgemeine Zulassungsfrist hat mindestens vier
Wochen zu betragen und spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters zu enden.“
„(2) Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt die Nachfrist, die im Wintersemester
am 30. November, im Sommersemester am 30. April endet. Innerhalb der Nachfrist ist die
Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig, für Studierende gemäß §
91 Abs. 2 dann, wenn der erhöhte Studienbeitrag einbezahlt wird.

2. § 91 Abs. 1 und Abs. 2 lauten:
„(1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder
denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den
Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit
pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag
zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann
einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und
Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene
Studienzeit nicht angerechnet.“
„(2) Studierende, die die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 nicht erfüllen, haben jedes Semester
einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro zu entrichten. Der Studienbeitrag erhöht
sich bei Entrichtung innerhalb der Nachfrist um 10 vH.“

3. § 92 Abs. 1 Ziffer 4 lautet:
„4. Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß §91 Abs. 1 erfüllen, auch bei
Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes für Semester, in denen sie nachweislich
mehr als 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft am Studium gehindert waren oder
sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen
späteren Schuleintritt gewidmet haben.“

4. Dem § 92 werden in Abs. 1 folgende Ziffern 5 und 6 angefügt:
„5. Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei
Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn sie im Kalenderjahr vor dem
jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch
die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gem. § 5 Abs. 2
ASVG in der jeweils geltenden Fassung erzielt haben. Die §§ 8 bis 11
Studienförderungsgesetz sind bei der Einkommensberechnung anzuwenden.
6. Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei
Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn eine Behinderung nach
bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 % festgestellt ist.“

_________________

Wolfgang Grenzfurtner


2.stellv. Vorsitzender ÖH BOKU


wolfgang.grenzfurtner@oehboku.at


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 14:08 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 13.05.2008, 08:33
Beiträge: 71
ist die ÖH nicht auch dafür da paragraphentexte in kurze aussagekräftige sätze umzuformulieren ??? dache ich jedenfalls.

mfg,syx


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 15:10 
Zellenzähler/in
Zellenzähler/in
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Registriert: 06.11.2006, 23:46
Beiträge: 349
Das wichtigste ist es zusammengefasst worden=)

Eine Frage habe ich dazu noch, da ich es nicht wirklich rauslesen konnte:
Wenn man die zwei Toleranzsemester überschreitet, muss man dann für die bis dato vergangenen Semester die Studiengebühren rückwirkend nachbezahlen?

lG
Michael


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 15:25 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in

Registriert: 30.10.2006, 13:44
Beiträge: 139
Wohnort: Wien
Natürlich nicht.
Aber ab dann halt wieder bezahlen.

Bleibt noch zu sagen:
ENDLICH! und eine sehr gute Sache!


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 15:37 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in

Registriert: 22.06.2007, 15:43
Beiträge: 115
Wohnort: Wien 7
ich fürchte, daß wir uns zu früh freuen könnten.

Es kommt ganz drauf an, wie die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat nach den Wahlen aussehen werden. Denn die ÖVP nennt die Wiedereinführung der Studiengebühren als Koalitionsbedingung.

Es ist also alles möglich. Aber ich hoff auch, daß wir die Gebühren los sind.

a


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 15:41 
Zellenzähler/in
Zellenzähler/in
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Registriert: 06.11.2006, 23:46
Beiträge: 349
Habe gerade gelesen,dass sie in letzter Sekunde noch eine Volksabstimmung bez. der Abschaffung beantragen wollten. Hat aber nicht funktioniert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 15:58 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in

Registriert: 30.10.2006, 13:44
Beiträge: 139
Wohnort: Wien
andreas hat geschrieben:
ich fürchte, daß wir uns zu früh freuen könnten.

Es kommt ganz drauf an, wie die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat nach den Wahlen aussehen werden. Denn die ÖVP nennt die Wiedereinführung der Studiengebühren als Koalitionsbedingung.

Es ist also alles möglich. Aber ich hoff auch, daß wir die Gebühren los sind.

a


Jep,
fragt sich nur mit wem sie dann koalieren wollen, wenn alle bei ihrer Meinung bleiben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 17:32 
Moderator
Moderator
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Registriert: 30.10.2006, 09:43
Beiträge: 288
Wohnort: Mattersburg / Wien 19
ich denke nach dem wochenende beginnt wieder alles von vorne ...
sofern wir diesmal eine regierung zusammenbringen die auch funktioniert
und die das dann endgültig beschließt, glaub ichs ... wobei meine hoffnungen
eher gering sind.

:roll:

_________________

Bild [url=http://change.pe



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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 20:52 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
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Registriert: 03.03.2008, 09:12
Beiträge: 57
zu syx´s Beitrag

Ich wollte mit dem Gesetzestext keine Verwirrung stiften. Die wichtigsten Inhalte habe ich bereits oben dargestellt. Dabei handelt es sich um die Abschaffung der Studienbeiträge für alle Studierenden an österreichischen Universitäten. Ausgenommen sind folgende Gruppen:
-Ausländische Studierende aus Drittstaaten
-Fachhochschulstudierende
-Studierende die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester pro Studienabschnitt überschritten haben.

Diese müssen auch weiter € 363,36 pro Semester entrichten.

Wenn jedoch Studierende durch eine Krankheit oder Schwangerschaft mehr als zwei Monate am Studium gehindert wurden oder mit der Betreuung von Kindern bis zum siebten Lebensjahr beschäfftigt waren so verlängert sich der Zeitraum in dem keine Studienbeiträge zu bezahlen sind. Desweiteren gilt dies auch für Studierende die ein Erwerbseinkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze hatten und für Studierende bei denen eine Behinderung von mehr als 50% festgestellt wurde.

zu MichiK´s Beitrag:
Max hat bereits richtig festgestellt, dass die Studienbeiträge nach dem Ablauf der Frist wieder für jedes Semester, welches danach in Anspruch genommen werden muss, zu bezahlen sind. Eine Nachzahlung für vorangegangene Semester ist nicht vorgesehen.

Beste Grüße,
Wolfgang

_________________

Wolfgang Grenzfurtner


2.stellv. Vorsitzender ÖH BOKU


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 25.09.2008, 21:46 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
Schön, dass nach dem katastrophalen Entwurf zur Novellierung des UG 02 vom noch Wissenschaftsminister Hahn, nun doch eine Trendumkehr stattgefunden hat.
Statt die Möglichkeit für Zugangsbeschränkungen einzuführen, wurden diese und die Studiengebühren endlich abgeschafft.
Das ist ein schöner Ettapensieg im Kampf für offene und frei Universitäten und gegen den neoliberalen Bildungszugang (die Welt des WU Rektors Badelt). Aber es gilt weiter für den freien Bildungszugang, für Bildung statt Ausbildung, für faire Studienbedingungen und gegen die Ökonomisierung der Universitäten aufzutreten und sich aktiv zu engagieren. Wie man sieht darf man sich nur nicht entmutigen lassen! Nach der Wahl könnte ja alles wieder anders sein.

Zu den Fachhochschulen wäre noch zu sagen, dass diese nicht ausgenommen sind, sondern dass diese nicht im Parlament abgeschafft werden können, weil der Träger nicht der Bund ist. Das ist also eine Fehlinformation!

Zu den Toleranzsemestern ist hinzuzufügen, dass wenn ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit absolviert wird, einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden kann.

Auch die Entschließungsanträge zur Erhöhung des Budgets, sowie die Finanzierung neuer Vorziehprofessuren sind ein großer Fortschritt und durchaus erwähnenswert. Endlich soll in Bildung und Forschung investiert werden!

die Anträge und Infos aus dem Parlament findet ihr im bokuCampusforum
http://oeh.boku.ac.at/forum2/index.php/ ... 462.0.html

Lg, Ilja


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 26.09.2008, 14:23 
Laborjunky
Laborjunky
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Registriert: 19.01.2007, 07:58
Beiträge: 450
Wohnort: WRN
die regelung mit den toleranzsemstern kann ich nicht ganz nachvollziehen (wie's funktioniert verstehe ich schon), ich verstehe nicht warum jemand, der länger studiert (weil z.B. arbeitet, erfahrung sammelt, faul ist, usw; ganz egal warum) mehr kosten verursachen soll

eine lva kostet glaube ich immer gleich viel, egal wann man sie macht???

sehe die logik dahinter nicht, das einzige was ich mir einreden lasse ist, dass schnelles studieren motiviert wird;
da die daumenschrauben mit knapp 800€/jahr anzusetzen finde ich aber für übertrieben und unfair!

bitte um eure diesbezüglichen ansichten und meinungen

_________________

Kilian, Referent für Bildungspolitik der ÖH Bundesvertretung, Universiätsvertretung ÖH BOKU


ehem. STV LBT


"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.” Marie von Ebner- Eschenbach



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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 27.09.2008, 21:26 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 16.06.2008, 12:54
Beiträge: 30
seh das auch so, vor allem soll ja auch noch Zeit bleiben neben dem Studium jenseits von Arbeit Erfahrungen zu sammeln.
In diese Regelung hätten mindestens noch ehrenamtliche Tätigkeiten aufgenommen werden müssen.
Der Spagat ist halt immer die Frage wann tut jemand nix und soll "motiviert" werden was zu tun und wann ist die Verzögerung gerechtfertigt. Da greift auch die ehrenamtliche Tätigkeit nicht ganz. Was ist mit Studierenden, die sich im TÜWI engagieren, in sozialen Bewegungen oder sonstwo aktiv sind, das alles kostet auch viel Zeit und kann zu Studienverzögerungen führen, ist aber natürlich nicht durch objektive Parameter fassbar!?
Nicht zu vergessen natürlich überladene Studienpläne, die nicht bewältigbar sind. Was nützt mir Toleranz wenn das ohnehin die eigentliche Mindestzeit ist?

Prinzipiell find ich aber, wenn man sichs leisten kann nicht zu studieren und sonst auch gar nix zu machen, dann sollte man sich auch einen Studienbeitrag nach einer gewissen Zeit leisten können

Da das aber für die wenigsten Studierenden zutrifft und die ganze Trennung von gerechtfertigt oder nicht sinnlos bzw. unmöglich ist und finanziell nur wenig ausmacht, sollten die Studiengebühren für alle abgeschafft werden. Natürlich auch für die geringe Anzahl an Studierenden aus Drittstaaten, die mit diesem Gesetz genauso wie im Entwurf zum neuen UG 02 von Hahn wieder einmal diskriminiert werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 28.09.2008, 14:59 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 13.05.2008, 08:33
Beiträge: 71
Wolfgang Grenzfurtner hat geschrieben:

... Desweiteren gilt dies auch für Studierende die ein Erwerbseinkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze hatten und für Studierende bei denen eine Behinderung von mehr als 50% festgestellt wurde.

Beste Grüße,
Wolfgang


und die geringfügigkeitsgrenze ist?


oben bei den paragraphentexten steht

Code:
4. Dem § 92 werden in Abs. 1 folgende Ziffern 5 und 6 angefügt:
„5. Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei
Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn sie im Kalenderjahr vor dem
jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch
die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gem. § 5 Abs. 2
ASVG in der jeweils geltenden Fassung erzielt haben. Die §§ 8 bis 11
Studienförderungsgesetz sind bei der Einkommensberechnung anzuwenden.



14 facher betrag?

danke
mfg,syx


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 Betreff des Beitrags: Re: Studiengebühren: Information des ÖH Vorsitzes zur Debatte
 Beitrag Verfasst: 28.09.2008, 20:36 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen
LBT User Foto

Registriert: 03.03.2008, 09:12
Beiträge: 57
Hallo syx!

Die Geringfügigkeitsgrenze ergibt sich aus 349,01 Euro (Geringfügigkeitsgrenze pro Monat) mal 14 (Monatslöhne incl. Sonderzahlungen - Urlaubs- und Weihnachtsgeld) = 4886,14 Euro

Wenn du deine beiden Toleranzsemester verbraucht hast, aber ein Jahreseinkommen in der Höhe von 4886,14 Euro nachweisen kannst, dann solltest du ab kommendem Sommersemester keine Studienbeiträge mehr zahlen müssen.

Liebe Grüße,
Wolfgang

_________________

Wolfgang Grenzfurtner


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