Eine Mindestmietdauer ist in Deutschland tatsächlich ein verbreitetes Instrument, das – korrekt formuliert – sowohl für Mieter als auch Vermieter Vorteile haben kann. Sie sorgt in erster Linie für Planungssicherheit, da beide Parteien sich für einen bestimmten Zeitraum vertraglich binden und damit der Mietvertrag in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden kann.
Üblich sind Laufzeiten zwischen 12 und 48 Monaten. Wichtig ist: Laut Gesetz darf die Klausel maximal vier Jahre umfassen – alles darüber hinaus wäre unwirksam, und der Vertrag würde dann als unbefristet gelten. Für Mieter kann eine solche Regelung interessant sein, wenn sie für einen festgelegten Zeitraum, etwa aus beruflichen Gründen, in einer Stadt bleiben möchten und sich keine Sorgen um eine vorzeitige Kündigung machen wollen.
Trotz der Bindung gibt es laut
https://www.dahlercompany.com/de/immobi ... tmietdauer gesetzliche Ausnahmen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Beispiele sind erhebliche Mängel an der Wohnung, ein unvorhersehbarer Arbeitsplatzwechsel mit unzumutbarer Pendelstrecke oder ein nicht absehbarer Familienzuwachs. In solchen Fällen kann unter Berufung auf § 242 BGB gekündigt werden, meist unter der Bedingung, einen geeigneten Nachmieter zu stellen.