> der Beitrag auf den du geantwortet hast ist von 2016 und schon
> nicht mehr sonderlich aktuell.
Das Thema ist selbstverständlich nach wie vor aktuell - das Curriculum
wird ja weiterhin angeboten. Rechtliche Rahmenbedingungen existieren
hierzu nach wie vor; die Adaptierungen im Curriculum sind meistens
sehr gering von Jahr zu Jahr.
> Ab diesem Semster, habe ich gehört, sind auch von BOKU Studierenden
> Englischnachweise zu erbringen somit wäre der ärger hinfällig.
Was xyz gehört hat ist eigentlich irrelevant - es kommt auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen an. Ich erkenne keinen Gesetzestext der eine ungleiche
Behandlung erlauben würde oder ermöglichen könnte.
Mir ist auch kein Fall bekannt wo ein BOKU Absolvent i. e. TOEFFL oder
wie sie auch heissen hat nachweisen müssen. Kannst du dies schriftlich
bestätigen das dies so ist? Ich würde dies gerne von der BOKU selbst
schriftlich vorliegen haben; irgend ein account auf einem Webforum ist
mir hier einfach zu wenig an Substanz.
> Dein Vergleich mit dem Bioinformatik Studium an der Hauptuni hinkt
> extrem.
Ein "Vergleich" hinkt hier nicht da natürlich die selbe Rechtslage für
alle Curricula in Österreich herangezogen werden soll/muss.
> (Abgesehen davn meinst du wahrscheinlich Computational Science)
Bitte mich nicht zu korrigieren wenn du vom Thema zu wenig Ahnung
hast - ich meinte nicht "Computational Science".
Das Mastercurriculum Bioinformatik (Kennzahl 875) sieht man hier:
https://ufind.univie.ac.at/de/vvz_sub.h ... ster=2020WComputational Science hingegen (Kennzahl 910) ist anders aufgebaut:
https://ufind.univie.ac.at/de/vvz_sub.h ... ster=2020WLetzteres ist stärker angelehnt an das vorausgegangene Studium i.e.
Physik, Chemie, Biologie, Mathematik (meiner Meinung nach ist es
primär an Physik angelagert; siehe die SHELL/CORE Anteile der
Pflichtfächer). Natürlich existieren Überschneidungen thematischer
Natur hin in das Mastercurriculum Bioinformatik; es ist jedoch
definitiv nicht wie das Bioinformatik-Curriculum aufgebaut.
> Wir haben nämlich kein Bioinformatikstudium sondern eine Schwerpunkt
> mit nur 28 ECTS allerdings müsste jeder auch den Kernblock
> absolvieren der ohne Vorkenntnisse in einem relevanten Bereich
> (Informatik wäre das zB nicht) sowieso nicht machbar oder
> sehr schwer machbar wäre.
Ich verstehe deinen Kommentar hier nicht.
Im Bachelor gibt es verpflichtend 2.0 ECTS eben über Introduction to
Bioinformatics; im Schwerpunkt Master wären es mehr LVs. Ich verstehe
nicht wieso man den "Kernblock" benötigen würde für Lehrveranstaltungen
die der Bioinformatik zugeordnet wären - das ergibt keinen Sinn. Man
würde hier implizieren das diese spezifischen Bioinformatik-Lehrveranstaltungen
nur dann Sinn machen würden wenn der "Kernblock" dabei wäre. Wieso
sollte dies der Fall sein? Welche wissenschaftliche Erkenntnis setzt diese
Bedingungen durch? Dies würde sich dann auch auf die Gestaltung
individueller Curricula niederschlagen, die jedoch per definitionem
nicht zu ähnlich den etablierten Curricula zugelagert werden dürfen. Ich
bezweifle sehr das dies so der Fall wäre.
> Abgesehen davon, wenn man sich für Bioinformatik interessiert
> ist doe BOKU eine denkbar schlechte Wahl und es gibt weitaus
> bessere Alternativen.
Das sehe ich nicht so. Der Bioinformatik-Bereich an der BOKU
ist sicherlich kleiner als an der Universität Wien, das ist
klar; das Budget ist hier auch geringer. Wieso du den Bioinformatik
Bereich an der BOKU generell schlechtreden möchtest ist mir auch
unklar.
Wäre es so wie du behauptest, so würde es keine Bioinformatik-Gruppen
an der BOKU geben, oder diese nicht nach Absolventen oder
Interessenten suchen - auch dies ist einfach schlichtweg falsch.
Die schreiben ja auch in Emails das gesucht wird.
Irgendwie scheint mir dein Beitrag vom Hauptthema abzugehen -
das Hauptthema ist ob die BOKU einseitig Nachteile zu Lasten
anderer Absolventen in Bezug auf Englisch umsetzen kann (eben über
bestimmte Tests). Das die Gleichwertigkeit über die den "Basisblock"
von spezifischen Lehrinhalten nicht erreicht werden mag, da
spezifisches Fachwissen fehlt, kann ja durchaus sein - das dies jedoch
über die englische Sprache hier erreicht werden könnte oder müsste,
bei dem geringen Anteil aus dem Bachelor, um einseitig Nachteile
zu Lasten mancher Studenten umsetzen zu können - das zweifle
ich extrem stark an das dies vor Gericht halten würde. Ich bezweifle
auch sehr stark das dies in einer Begründung genannt werden würde
durch das studienrechtlich dafür vorgesehen Organ. Mir scheint es
eher zu sein als ob hier das "Hörensagen" stärker in den
Vordergrund gesetzt wird. Warten wir doch einfach ab ob jemand
einen Bescheid erhält der negativ ist, alleine aufgrund "mangelnder
Englischkenntnisse" (dies definiert als Anteil im LBT-Bachelor
Curriculum) - ich habe die Vermutung das dies nicht so sein wird
und eine Ablehnung anders begründet wird, i. e. fachspezifischer
Natur (also inhaltlicher Natur). Das ist dann natürlich etwas anderes.