Hi,
Soviel ich mich erinnern kann, kann man den Betrag leider nicht zurück fordern. Wenn das Verfahren jedoch nicht stattfindet soll das Geld zweckgebunden zurück in die Lehre von LBT fliesen. (Aber mich hier nicht festnageln ich weiss es leider nicht so genau).
Am besten du schreibst einmal dieser Mail Adresse von der ÖH oder fragst die Studierndenvertretung LBT (StV LBT). (
aufnahme@oehboku.at,
stvlbt@oehboku.at)
Am besten gleich nachfragen was sonst mit dem Geld passiert und dann hier schreiben, damit dann weitere Fragen dazu ausbleiben.
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" Nur durch beständige Ausführung des scheinbar Unmöglichen kann der Erfolg gesichert werden." (Peter Kropotkin)