Zur Frage "In welche drei Bereiche gliedert sich das Bundesgesetzblatt?" konnte ich im Skriptum nichts finden.
Die Antwort findet sich aber im RIS. Hier für alle Interssierte, oder alljene, denen die Prüfung noch fehlt...

Teil I des Bundesgesetzblattes enthält Bundesgesetze (einschließlich Bundesverfassungsgesetze), aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes betreffend Bundesgesetze und Berichtigungskundmachungen zu Bundesgesetzen.
Teil II des Bundesgesetzblattes enthält im Wesentlichen Verordnungen und Kundmachungen von Bundesministern und anderen Verwaltungsorganen, aufhebende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs betreffend Verordnungen und Berichtigungskundmachungen zu Verordnungen.
Teil III des Bundesgesetzblattes enthält nicht-innerstaatliche Rechtsvorschriften, vor allem Staatsverträge, und damit zusammenhängende Kundmachungen.
Liebe Grüße