Hallo!
Noch ein Tipp: Die "Geschichte" ist ein Fall den man aus Sicht des Patentrechts lösen soll. Im Privatrecht gibt es dazu die sogenannte Falllösungstechnik auf Anspruchsgrundlage. Das ganze dient dazu, dass man sich beim Lösen nicht verrennt und Dinge vergisst oder Dinge behandelt, die völlig irrelevant sind.
Ganz, ganz vereinfacht (und für Patentrecht auch völlig ausreichend): Alle Personen, Institutionen usw. aufschreiben, die in dem Fall vorkommen (z.B. der Erfinder Herr A, sein Vorgesetzter Herr B., der andere Erfinder aus dem Ausland Herr X, die Firma ABC in der Herr A angestellt ist, usw. - nicht nur an Menschen denken, sondern auch an Firmen - alles was Träger von Rechten sein kann). Im zweiten Schritt geht man jede dieser Personen durch und überlegt sich, welche Ansprüche ("Rechte") diese gegenüber den anderen (bzw. auch allen) hat. Also Herr A hat als Erfinder das Recht das Ding patentieren zu lassen, muss aber seinen Vorgesetzten Herrn B zuerst informieren, ... usw. usw. (Man kann jeden Absatz so anfangen: "Anspruch des Herrn A auf Anmeldung des Patents nach §XY PatG: ")
Am einfachsten tut man sich, wenn man sich aus dem Gesetz den entsprechenden Paragraphen raussucht und "abschreibt". Also nicht 1:1 abschreiben, aber nur soweit abwandeln, dass man die betreffenden Personen einbauen kann. Die §§ bei der Prüfung noch einmal durchzulesen ist so oder so ne gute Idee, damit man sich auch nicht vertut.
Hier noch ein PDF das das recht kompakt zusammenfasst (besonders die 1te Seite):
http://www.uni-graz.at/brewww_schoditsch_einheit1.pdfAuf die Art bekommt man etwas Ordnung in die Sache und man kann einen der häufigsten Fehler bei juristischen Fällen vermeiden: Dinge zu übersehen
