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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie :: Thema anzeigen - Versicherung
LBT - Lebensmittel und Biotechnologie
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Versicherung
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Seite 1 von 1

Autor:  Sabsl [ 18.06.2010, 15:18 ]
Betreff des Beitrags:  Versicherung

Hallo!

Ich hätte eine Frage zum Thema Versicherung: bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kann man sich meines Wissens (z.B.) bei den Eltern mitversichern lassen. Wie ist es aber danach? Ist man dann automatisch gezwungen, neben dem Studium arbeiten zu gehen oder gibt es hier eine finanziell leistbare Alternative? Soweit ich weiß, müsste man dann, wenn man nicht arbeiten geht, pro Monat über 300 Euro an die Krankenkassa zahlen, um weiterin krankversichert zu bleiben. Weiß vielleicht jemand Genaueres?

Danke und LG,
Sabs

Autor:  Mucki [ 19.06.2010, 07:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung

liebe sabs,
es gibt die möglichkeit der studentenselbstversicherung. ich bin so bei der wgkk versichert und zahl ca. 25 euro im monat. dazu mußt du halt ein formular ausfüllen und eine studienbestätigung abgeben. ich glaub man kann das auch auf deren homepage nachlesen: www.wgkk.at oder halt anrufen für genauere infos!
hoffe das hilft dir!
lg, michi

Autor:  Alexandra [ 21.06.2010, 13:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung

hey,

infos unter: http://www.oehboku.at/?466

    Studentische Selbstversicherung

    Die studentische Selbstversicherung kostet derzeit 23,26 Euro (19€Rückerstattung für StudienbeihilfenbezieherInnen) monatlich und ist nicht an ein Höchstalter gebunden, es gelten aber folgende Voraussetzungen:



    *Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
    *Du hast noch kein Studium abgeschlossen (Ausnahmen möglich, z.B. wenn du keine oder nur geringfügige Einkünfte hast).
    *Dein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit darf den Betrag von 8.000 Euro jährlich nicht übersteigen.
    Du hast das Studium nicht öfter als zweimal oder zu spät gewechselt (gilt nicht für BezieherInnen des Studienabschluss-Stipendiums).
    *Du hast die gesamte Mindeststudiendauer deines Studiums plus ein Semester pro Abschnitt um nicht mehr als vier Semester überschritten (Ausnahmen sind bei Vorliegen wichtiger Gründe wie z.B. Krankheit möglich, außerdem gilt diese beschränkte Semesterzahl nicht für BezieherInnen eines StudienAbschlussStips).

    Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) des Studienorts.

    ACHTUNG: bei den meisten Krankenkassen ist man nach dem 26./27. geburtstag noch bis zum 1.November des gleichen Jahres mitversichert. Bitte unbedingt nachfragen, die versicherungen sind nicht verpflichtet mitzuteilen, wenn eine Versicherung nicht mehr gegeben ist.






      Allgemeine Selbstversicherung

      Der Beitragssatz beträgt derzeit 333,59 Euro pro Monat (Stand 2008). Dieser Betrag kann bei sozialer Bedürftigkeit herabgesetzt werden, d.h. dass du deine finanzielle Situation nachweisen musst. Hier wird vor allem dein Einkommen, aber auch die Unterhaltsleistung der Eltern zur Beurteilung herangezogen. Der zu zahlende Betrag kann nicht weiter als auf 83,40 Euro pro Monat herabgesetzt werden.

      Stelle mit dem Antrag auf freiwillige Krankenversicherung gleichzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage! Sonst wird jedenfalls zum Höchstsatz eingestuft.



        Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte

        Als geringfügig beschäftigteR DienstnehmerIn (monatliches Einkommen nicht höher als 349,01 [Stand 2008]) bist du nur unfallversichert, hast aber die Möglichkeit, dich um 49,25 Euro pro Monat selbst zu versichern. In diesem Fall bist du nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Den Antrag auf Selbstversicherung ist bei der GKK zu stellen.
        WICHTIG: Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen hast und deine Einkünfte insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, bist du pflichtversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dir aber dann nicht von den ArbeitgeberInnen abgezogen, sondern direkt von der GKK vorgeschrieben.



        Alles klar?

        Autor:  chrissi2211 [ 14.08.2011, 08:01 ]
        Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung

        Hallo!

        ich bin momentan noch bei meinen eltern mitversichert, werde aber im kommenden semester die familienbeihilfe verlieren (weil es mein 9. semester im bakk ist). kann ich dann trotzdem noch bei ihnen mitversichert sein oder erlischt mit der familienbeihilfe auch meine mitversicherung und ich muss mich selbstversichern?

        lg

        Autor:  Luci [ 14.08.2011, 22:32 ]
        Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung

        Zitat:
        erlischt mit der familienbeihilfe auch meine mitversicherung und ich muss mich selbstversichern?



        Nein. Du kannst bis 27. mitversichert sein, unabhängig von der Familienbeihilfe.

        btw: stud.Selbstversicherung kostet mittlerweile bei der WGKK 50.- und BVA ca 52.-

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