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sastleitner
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Betreff des Beitrags: Studienbeitrag: Nachfristen und Rückerstattung Verfasst: 05.06.2017, 19:01 |
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Stammzellenforscher/in |
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Registriert: 28.09.2009, 20:48 Beiträge: 684
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Hallo,
auf dem Antragsformular zur Rückerstattung des Studienbeitrages wird als möglicher Grund angegeben:
"(...) da ich mein Studium vor Ende der Nachfrist abgemeldet bzw. beendet habe."
Welche Nachfristen (Stichtage/-monate) gelten für die Rückerstattung des Studienbeitrages konkret für ein Winter- bzw. Sommersemester?
Fallbeispiel: Da es zB. für WSÜ/MTV den letzten Prüfungstermin im Juni gibt, kann man bei negativer Beurteilung erst frühestens zum nächsten Zeitpunkt im Oktober wieder antreten. Wenn eine der beiden die letzte Prüfung ist, die einem zum Studienabschluss noch fehlt, müsste man somit für das Wintersemester einzahlen, ohne Anspruch auf Rückerstattung, sollte man den Oktober-Termin bestanden haben. Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg
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Martin295
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Betreff des Beitrags: Re: Studienbeitrag: Nachfristen und Rückerstattung Verfasst: 06.06.2017, 15:31 |
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Eprouvettenschüttler/in |
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Registriert: 04.10.2011, 17:51 Beiträge: 127
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Also habe selbst noch nie eine Rückerstattung beantragen lassen, aber die Nachfrist für das Wintersemester ist normalerweise bis Ende November.
Wenn dir z.B. nur noch MTV fehlt und du zahlst vorsichtshalber den Beitrag ein, weil man nicht wissen kann ob man besteht und du bestehst die Prüfung, die im Oktober stattfindet, dann solltest du den Beitrag zurückfordern können. Das Bachelorstudium wird mit dem Tag der letzten Leistung geschlossen, das wäre dann der Prüfungstag der MTV Prüfung und daher vor Ende der Nachfrist.
LG
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sastleitner
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Betreff des Beitrags: Re: Studienbeitrag: Nachfristen und Rückerstattung Verfasst: 06.06.2017, 18:40 |
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Stammzellenforscher/in |
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Registriert: 28.09.2009, 20:48 Beiträge: 684
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Das Problem dabei ist nur, dass laut Formular der Antrag bis spätestens Ende September eingereicht werden muss.
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Sonnenblume13
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Betreff des Beitrags: Re: Studienbeitrag: Nachfristen und Rückerstattung Verfasst: 06.06.2017, 20:27 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 17.04.2014, 11:01 Beiträge: 10
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Bin mir ziemlich sicher, dass die Frist mit 30.9. für jene ist, die das Studium bis zum 30.4. abgeschlossen haben (also Nachfrist im Sommersemester). Der September würde in deinem Fall keinen Sinn ergeben und daher hast du laut Formular bis zum 31.3.18 Zeit den Antrag abzugeben, wenn du das Studium bis zum 30.11.17 abschließt. LG
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sastleitner
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Betreff des Beitrags: Re: Studienbeitrag: Nachfristen und Rückerstattung Verfasst: 07.06.2017, 22:17 |
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Stammzellenforscher/in |
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Registriert: 28.09.2009, 20:48 Beiträge: 684
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Vielen Dank für die Antworten, jetzt ist mir alles klar!
Mfg
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