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LBT - Lebensmittel und Biotechnologie • Thema anzeigen - Note 5 für VU wo ich nie war?
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 
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 Betreff des Beitrags: Note 5 für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 12:21 
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Registriert: 24.10.2006, 19:47
Beiträge: 177
Wohnort: Wien
Hallo,

ich habe im BOKUonline einmal eine LVA hinzugefügt (VU), konnte dann aber nie hinschauen und war daher kein einziges mal anwesend.

Heute habe ich nun einen "5" auf die LVA im BOKUonline bekommen.

Im BOKUonline habe ich die LVA mich über "LVA-Anmelden" hinzugefügt (ein abonnieren wie früher ja nicht mehr möglich).

Da ich die Note nicht drinnen haben möchte, ist nun die Frage was ich tun kann.
Irgendwie kann es ja nicht sein wenn ich dort kein einziges mal dort war benotet zu werden.

Hat hier jemand vielleicht schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat einen anderen Tipp?

Eine Benotung ohne Grundlage kann ja auch nicht lt.Universitätsgesetz erfolgen (keine Unterschrift für die Anwesenheit etc.)...

Bin hier über jeden Input dankbar! :-)

LG,
Michi

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Zuletzt geändert von Michi am 21.09.2011, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Note für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 12:35 
Moderator
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Registriert: 24.10.2006, 19:47
Beiträge: 177
Wohnort: Wien
Habe was bei der Fachschaft für Informatik gefunden (http://www.fsinf.at/infos/FAQ+Pr%C3%BCfungsrecht):

Zitat:
"Gegen eine negative Note kann bei Mängeln im Verfahren (z.B.: Nichtteilnahme an einer Prüfung) binnen 2 Wochen Einspruch beim Studiendekan eingelegt werden. Außerdem müssen negative Noten auf Antrag schriftlich begründet werden."


Leider finde ich im Universitätsgesetz nichts dazu (auser viel wischi-waschi): http://www.jusline.at/Universitaetsgesetz_(UnivG).html

Hmm...

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 Betreff des Beitrags: Re: Note für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 13:06 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
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Registriert: 18.12.2007, 18:24
Beiträge: 97
was war das denn für eine LVA?
Ich würde da einfach mal dem Vortragenden eine mail schreiben. Vielleicht wars ja auch nur ein Fehler - ich weiß nicht wie Boku Online damit umgeht wenn man bei einer VU keine Abschluss- Prüfung, Arbeit, etc. macht.

Und du hast recht, wenn man das abonnieren gewohnt war dann meldet man sich auch jetzt im Boku Online für alles mal "nur so" an 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Note für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 14:18 
Moderator
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Registriert: 24.10.2006, 19:47
Beiträge: 177
Wohnort: Wien
Hmm, der Prof. lässt mal nicht mit sich reden. Mal schauen was da nun raus kommt.

Habe mal das im UnivG gefunden (http://www.jusline.at/79._Rechtsschutz_ ... UnivG.html):
Zitat:
(1) Die Berufung gegen die Beurteilung einer Prüfung ist unzulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben. Die oder der Studierende hat den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und den schweren Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.


Ich bin kein Jurist, aber eine Beurteilung auch bei nichtteilnahme zu geben ist zumindest nicht auf der BOKU üblich (zumindest ist mir das noch nie passiert oder zu Ohren gekommen)...

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 Betreff des Beitrags: Re: Note 5 für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 14:38 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in
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Registriert: 12.09.2008, 12:56
Beiträge: 168
Wohnort: Krems a. d. Donau
Du weisst schon, dass negative Noten nicht in den Notenschnitt miteinberechnet werden, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Note 5 für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 14:45 
Versuchskaninchen
Versuchskaninchen

Registriert: 19.09.2011, 16:49
Beiträge: 3
Hallöchen,
da hätt ich doch glatt auch mal ein paar Fragen. Weiß aber nicht, ob das jetzt wirklich genau hier her passt...
Also ich bin gerade dabei meinen Stundenplan zusammenzustellen, aber blöderweise überschneiden sich bei mir ein paar Vorlesungen, weil ich zusätzlich zum Master noch 5 Vorlesungen aus dem Bachelor nachholen muss. Wie ist das denn mit Anwesenheitspflicht in der Vorlesung? Und gibt es vielleicht ein paar Tips, welche Vorlesungen man auf jeden Fall immer besuchen sollte?
Vielen lieben Dank schon mal.
Lisa


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 Betreff des Beitrags: Re: Note 5 für VU wo ich nie war?
 Beitrag Verfasst: 21.09.2011, 15:06 
Eprouvettenschüttler/in
Eprouvettenschüttler/in

Registriert: 02.10.2009, 11:29
Beiträge: 113
Hallo LIsa,

also solche fragen sind schwer zu beantworten - am besten du kommst zur Beratung zum Gregor Mendel Haus (MO-FR 9:00-12:30 UHR und MI 14:00-16:00)


LisaN hat geschrieben:
Hallöchen,
da hätt ich doch glatt auch mal ein paar Fragen. Weiß aber nicht, ob das jetzt wirklich genau hier her passt...
Also ich bin gerade dabei meinen Stundenplan zusammenzustellen, aber blöderweise überschneiden sich bei mir ein paar Vorlesungen, weil ich zusätzlich zum Master noch 5 Vorlesungen aus dem Bachelor nachholen muss. Wie ist das denn mit Anwesenheitspflicht in der Vorlesung? Und gibt es vielleicht ein paar Tips, welche Vorlesungen man auf jeden Fall immer besuchen sollte?
Vielen lieben Dank schon mal.
Lisa

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" Nur durch beständige Ausführung des scheinbar Unmöglichen kann der Erfolg gesichert werden."  (Peter Kropotkin)



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