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kat
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Betreff des Beitrags: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 24.04.2009, 09:20 |
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Eprouvettenschüttler/in |
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Registriert: 22.01.2007, 18:50 Beiträge: 144
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hallo!
ein paar fragen zum thema umstieg in ein master-studium und neue studien-gebühren regelung:
im moment zahle ich studiengebühren und beziehe keine familienbeihilfe, da ich die mindestzeit + toleranzsemester überschritten habe. bringe gerade das bakk zu ende und möchte (sofern alles nach plan verläuft) im herbst ein master studium inskribieren.
1. ich sollte mir eine bakk-prüfung bis zum herbst "aufheben" damit mein studierenden-status über die ferien nicht verfällt. bin ich da richtig informiert? 2. muss ich mit der inskription vom master warten bis beim bakk alles unter dach und fach ist? oder kann sich das geringfügig überschneiden? (also zählt vielleicht nur, dass man alle prüfungen gemacht hat und nicht ob man schon alle dokumente in der hand hält?!) 3. muss ich dann im herbst noch studiengebühren einzahlen? - bisher dachte ich eigentlich nicht, da ja beim master wieder alles bei null anfängt (ich also auch wieder familienbeihilfe bekomme)... bin aber mittlerweile etwas verwirrt und verunsichert... wenn ich mir eine prüfung bis herbst "aufhebe", bin ich ja strenggenommen noch im bakk und müsste also zahlen... krieg ich das dann beim umstieg auf master zurück? oder gilt mein bakk-status sowieso bis 30.11. wie es am pickerl steht? 4. muss man dann einen antrag stellen um wieder familienbeihilfe zu beziehen, oder geht das automatisch wieder los?
vielen dank für eure hilfe!
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Alf
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Betreff des Beitrags: Re: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 24.04.2009, 12:05 |
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Moderator |
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Registriert: 04.11.2006, 12:16 Beiträge: 343 Wohnort: Wien/Salzburg
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Hallo kat
1. aufheben kann heißen, dass du den Prüfer bittest das Prüfungszeugniss erst mit Septemeber auszustellen. Macht eh jeder!
2. Du musst alles eingereicht haben, dann warten bis du dein Bakk. Zeugnis bekommst und dann kannst du in den Master inskribieren. Du kannst aber jederzeit schon Mastervorlesungen besuchen und auch Prüfungen dazu ablegen.
3. Wenn du es schaft schon im September abzuschließen und dich umzuschreiben dann zahl einfach nur den ÖH Beitrag ein bzw bitte das Dekanat dir einen neuen Zahlschein zu schicken. Falls es knapp werden sollte sprich du zB erst im November deine letzte Prüfung haben wirst, zahl einfach normal ein. Beendest du dein Bakk dann zeitgerecht um noch in den Master einsteigen zu können, sprich bis Ende der Nachfrist, kannst du dir die Studiengebühren wieder zurückholen. Das Formular dazu wird es bald geben, da ich diese Aktion heuer selber machen werde.
4. Ruf einfach mal dort an und frag nach. Ich glaub nicht dass man neu beantragen muss. Eine Studienbestätigung vom Master sollte reichen!
LG Alf
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kat
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Betreff des Beitrags: Re: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 24.04.2009, 19:57 |
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Eprouvettenschüttler/in |
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Registriert: 22.01.2007, 18:50 Beiträge: 144
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allerbesten herzlichen dank !!!!
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Wolfgang Grenzfurtner
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Betreff des Beitrags: Re: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 26.04.2009, 12:51 |
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Versuchskaninchen |
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Registriert: 03.03.2008, 09:12 Beiträge: 57
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Hallo Kat!
ad. Frage 4) Du musst einfach nur eine Inskriptionsbestätigung + eine Kopie des Bachelorzeugnisses an das Finanzamt senden. Danach bekommst du die Familienbeihilfe wieder überwiesen.
Liebe Grüße, Wolfgang
_________________ Wolfgang Grenzfurtner
2.stellv. Vorsitzender ÖH BOKU
wolfgang.grenzfurtner@oehboku.at
http://www.oehboku.at
AktionsGemeinschaft BOKU - Für mehr Qualität in der Lehre
http://www.ag-boku.at
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kat
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Betreff des Beitrags: Re: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 26.04.2009, 13:10 |
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Eprouvettenschüttler/in |
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Registriert: 22.01.2007, 18:50 Beiträge: 144
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auch dir herzlichen dank für die info!
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froggy5
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Betreff des Beitrags: Re: master/studiengebühren/familienbeihilfe Verfasst: 23.02.2011, 11:44 |
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Eprouvettenschüttler/in |
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Registriert: 30.01.2008, 12:00 Beiträge: 164
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Hy! Sind diese Infos noch aktuell, oder hat sich da was geändert? lg
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